Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Das Versicherungsjahr spielt gerade in der Autoversicherung eine Rolle. Sie stellt die einzige Sachversicherung dar, die ausschließlich auf die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen wird. In der Handhabung bestehen jedoch unterschiedliche Ansätze zwischen den Versicherungsgesellschaften.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Versicherungsjahr: übliche Definition
  3. Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr
  4. Kündigungstermin verpasst – Wechsel dennoch möglich
  5. Versicherungsjahr bei anderen Versicherungen
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Laufe eines Jahres begonnene Kfz-Versicherungen werden von fast allen Versicherern im Folgejahr auf das Beginndatum 1. Januar umgestellt.
  • Die Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen beträgt vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Wer die Frist verpasst, hat häufig noch andere Optionen, den Vertrag zu beenden.
  • Einige Versicherungsgesellschaften stellen auch andere Sachverträge bei einjähriger Laufzeit auf das Beginndatum 1. Januar im Folgejahr um.

Versicherungsjahr: übliche Definition

In der Kfz-Versicherung hat es sich eingebürgert, Verträge auf den 1. Januar zu datieren. Wurde das Auto im Juli versichert, endet der Vertrag bei den meisten Versicherern im ersten Jahr am 31. Dezember. Das neue Versicherungsjahr beginnt dann am 1. Januar, Versicherungsjahr und Kalenderjahr sind identisch.

Die Vereinheitlichung und Gleichsetzung von Versicherungsjahr und Kalenderjahr hat auch Marketinggründe. Die Branche ist sich einig, dass es kostengünstiger ist, einmal im Jahr geballt Werbung zu machen, als das ganze Jahr über nach dem Gießkannenprinzip.

Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres, bei den meisten Gesellschaften ist dies der 30. November. Fällt dieser auf ein Wochenende, gilt der erste Montag im Dezember als letzter Tag für die Kündigung.

Wurde die Versicherung im Laufe des Jahres abgeschlossen, fällt die Beitragszahlung auch nur anteilig aus. Erst ab dem folgenden 1. Januar wird dann der gesamte Jahresbeitrag gerechnet.

Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr

Sehr wenige Anbieter halten immer noch an der Tradition fest, dass das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, sondern vom Tag des Versicherungsbeginns an gerechnet wird. In diesem Fall spricht man von unterjährigen Versicherungen. Wer sein Auto bei einer solchen Gesellschaft beispielsweise am 5. Mai versichert, hat immer den 4. Mai des Folgejahres als letzten Tag des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss dann spätestens zum 4. April erfolgen. Eine Kündigung zum Jahresende ist nicht möglich.

Kündigungstermin verpasst – Wechsel dennoch möglich

Wer im Versicherungsvergleich ein besseres Angebot gefunden, aber den Kündigungstermin verpasste, hat durchaus noch Möglichkeiten, den Versicherer zu wechseln.

  • Der Versicherer erhöht den Beitrag ohne Leistungsverbesserung. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen ab Zugang des neuen Versicherungsscheins.
  • Der Versicherer ändert die Versicherungsbedingungen. Eine Vertragsbeendigung ist bis sechs Wochen nach Erhalt der neuen Police möglich.
  • Es tritt ein Schadensfall ein. Da der Vertragsgegenstand einer Versicherung mit Eintritt des Leistungsfalls erfüllt ist, kann der Vertrag sofort beendet werden.
  • Der Versicherungsnehmer verkauft sein Auto. Damit erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Versicherungsjahr bei anderen Versicherungen

Bei Lebensversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherungen gilt immer das unterjährige Versicherungsjahr ab Beginn des Vertrages. Eine Umstellung auf das Kalenderjahr zum nächsten 1. Januar erfolgt nicht. Anders verhält es sich aber bei anderen Sachversicherungen. Hier ist die Versicherungslandschaft allerdings deutlich aufgespaltener als bei Autoversicherungen. Hausratversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen- oder Unfallversicherungen werden nach wie vor meist mit einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr, meist drei Jahre geschlossen. In diesen Fällen behalten die Versicherungsgesellschaften das unterjährige Versicherungsjahr bei.

Anders verhält es sich bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Diese werden von einigen Anbietern analog zur Autoversicherung von unterjährig auf kalenderjährlich umgestellt. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall allerdings beachten, dass sich die Kündigungsfrist dann auf den Zeitpunkt 1. Januar bezieht.

Kfz-Versicherungen vergleichen

Verivox NGG Siegel
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Mehr erfahren

Kfz-Versicherung

  • 1-Klick-Kündigungsservice

    EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
    Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.

    Kündigungsgarantie:
    Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.

    Ohne Papier und ohne Unterschrift:
    Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert.

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

    Mehr erfahren

  • Deutschlands günstigster Kfz-Versicherungsverleich - Testsieger 2024

    ,Verivox wurde vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Spar-Champion 2024 gekürt! In einer umfassenden Analyse wurden Preisdaten aus vier Vergleichsportalen untersucht. Analysiert wurde der Zeitraum der letzten vier Jahre.

    Unser Portal überzeugt in der Kategorie Vergleichsportale Kfz-Versicherung mit nachhaltig attraktiven Preisen und wurde zum führenden Anbieter gewählt. Mehr erfahren