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Unverschuldeter Autounfall: Besser eigenem Gutachter vertrauen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Ein anderer Wagen kracht in das eigene Auto – und die gegnerische Versicherung will den Schaden schnellstmöglich regulieren. Geschädigte sollten sich in so einem Fall auf nichts einlassen, warnen Experten.

Gegnerische Versicherung muss Gutachterkosten zahlen

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Autofahrer ab einer Schadenhöhe von rund 1000 Euro einen eigenen Sachverständigen für die Begutachtung beauftragen. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die gegnerische Kfz-Versicherung muss diese Gutachterkosten tragen. Nur bei einer Teilschuld zahlen Autofahrer nach Angaben der Stiftung Warentest anteilig für den eigenen Gutachter.

Der DAV warnt davor, allein dem Prüfgutachten des Versicherers zu glauben. Denn es könne nach Angaben der Anwälte im Interesse der gegnerischen Versicherung verfasst sein. Viele Betroffene seien sich gar nicht über ihre Ansprüche im Klaren.

Im Zweifel erst einmal die eigenen Rechte klären

Die Stiftung Warentest rät indes, sich auf nichts einzulassen, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Sie sei weder Partner noch Helfer. Die Sachbearbeitung wolle die Erstattung gering halten, sagen die Warentester. Auf Nummer sicher geht, wer den Unfall von der Polizei aufnehmen lässt und sich im Zweifel rechtlichen Beistand holt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist auf Nachfrage auf eine eigene, schon ältere Erhebung, wonach 97 Prozent aller Schäden reibungslos und zur Zufriedenheit der Kunden reguliert wurden. Nur in 2,7 Prozent der Fälle komme es zum Prozess. Auf die konkreten Vorwürfe ging der GDV nicht ein.