Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

DSL-Anschluss in der WG teilen: Regeln und Tipps

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

DSL-Vertrag in der WG: Einiges ist zu beachten

Möchte man seinen DSL-Vertrag mit anderen Personen teilen, etwa in einer WG, gibt es das ein oder andere zu beachten. Wie sieht das mit der Finanzierung aus? Und was, wenn einer der Mitbewohner etwas Illegales macht?

DSL ist die Internet-Zugangstechnik, die in Deutschland am häufigsten verwendet wird, hierbei wird die Verbindung über den heimischen Festnetzanschluss hergestellt. Natürlich gelten die gleichen Tipps aber auch für andere Internet-Zugangstechniken wir Kabelinternet oder LTE!

Im Studentenwohnheim übrigens ist der Internetanschluss oft schon in der Miete mit drin und man muss sich nicht eigens darum kümmern.

Wer ist zuständig für den DSL-Vertrag in der WG?

Ein DSL-Vertrag wird stets von einer Person abgeschlossen, die der Vertragspartner des Anbieters und der Anschlussinhaber ist (also nicht von der gesamten WG). Diese Person haftet demzufolge grundsätzlich für entstehende Kosten und dafür, dass der Vertrag eingehalten wird. Wenn einer verantwortlich und mehrere beteiligt sind, können sich auch schon mal Probleme ergeben, etwa, wenn einer der Beteiligten etwas Illegales tut.

Lange Zeit war die allgemeine Ansicht die, dass der Inhaber des Anschlusses auch für Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Der BGH hat in der Vergangenheit jedoch mehrere differenzierte Urteile gesprochen, die meist zugunsten des Anschlussinhabers ausfielen. Wenn dieser nachweisen kann, dass auch andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten, muss er im vertretbaren Rahmen Nachforschungen anstellen und mit dem Gericht kooperieren. Und: Was die Details und Auslegungen angeht, können Gerichte immer noch unterschiedlicher Ansicht sein. Besser also, man lässt es gar nicht erst zum Rechtsstreit kommen.

Theoretische Lösung: Jeder WG-Bewohner nutzt einen eigenen DSL-Tarif. Praktisches Problem: Der klassische Haushalt verfügt nur über einen Telefonanschluss und mehrere Verträge sind zu teuer. Möglicher Ausweg: Das LAN- oder WLAN-Signal wird zu definierten Auflagen geteilt.

DSL-Vertrag in der WG teilen: Möglichkeiten und Risiken

Die praktische Realisierung eines gemeinschaftlichen DSL-Zugangs ist über WLAN ein Kinderspiel: Lediglich das Passwort des Routers ist weiterzureichen. Mit der Freigabe tun sich für den Inhaber des Anschlusses jedoch Gefahren auf: Wie bereits erwähnt, kann er für die Aktivitäten der Mitnutzer verantwortlich gemacht werden; zweitens vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, gehackt zu werden. Denn sobald das Passwort beziehungsweise der Netzwerkschlüssel im Umlauf ist, können möglicherweise Dritte über den Router auf registrierte Gerätschaften wie PCs, Notebooks, Handys etc. zugreifen – und damit auch auf die dort gespeicherten Daten.

Vor letzterer Gefahr kann man sich im gewissen Rahmen durch ein möglichst ausgefeiltes Passwort, das Entfernen des Zugangsschlüssels auf der Hardware (viele Anbieter drucken auf Routern ihren Netzwerkschlüssel auf) und die modernste Verschlüsselung des Routers, etwa per WPA2-Protokoll, schützen. Diese gelten als geeignete Mittel im Kampf gegen unerwünschte Fremdzugriffe.

DSL-Vertrag 2.0? Regeln aufstellen und Zugang beschränken

Für mehr Sicherheit kann man mit seinen Mitnutzern eine schriftliche Vereinbarung eingehen: Der Mitbewohner verpflichtet sich, die Zugangsdaten des Routers zu wahren und keinen illegalen Machenschaften nachzugehen. Eine Belehrung über illegale Aktivitäten im Netz dagegen ist nur bei Minderjährigen erforderlich, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Wer seinen DSL-Vertrag teilen möchte, muss seinen "Partnern" durchaus vertrauen, denn auch eine schriftliche Vereinbarung bietet keine Garantie für eine unproblematische Netzwerkfreigabe. Einen möglichen Ausweg bietet die Teilung des DSL-Vertrags über das LAN-Signal, sprich: rein kabelgebunden. Sowohl die Kabel- als auch Kabellosnutzung sollte jedoch beschränkt werden: Über den Routerzugang können MAC-Adressen vergeben werden. So haben lediglich autorisierte Gerätschaften Zugriff auf das Netzwerk. Wer die Kontrolle über seinen Internetzugang behalten will, richtet für weitere Nutzer am besten einen Gastzugang ein.

WLAN mit mehreren WGs teilen

Insbesondere in Studenten-WGs herrscht hin und wieder Ebbe in der (Gemeinschafts-)Kasse. So kann es durchaus auch vorkommen, dass sich mehrere Parteien in mehreren Wohnungen ein WLAN-Signal teilen. Rechtlich ist dies ebenso möglich wie das Teilen innerhalb einer WG. Allerdings steigen mit der Anzahl der Nutzer die Mengen der Up- und Downloadpakete – bei sinkenden Geschwindigkeiten. Das kann dann dazu führen, dass beim einzelnen Nutzer zu wenig Leistung ankommt und man lieber ein paar Euro mehr investiert, als sich den Zugang mit einem dauerstreamenden Nachbarn zu teilen. Gegen schlechten Empfang in weiter entfernt liegenden Zimmern hilft zwar ein Repeater (Signalverstärker); dieser verbessert jedoch nicht die Geschwindigkeit und Kapazität des Anschlusses an sich.

Können die Anbieter die DSL-Nutzung in der WG untersagen?

Einige DSL-Anbieter unterbinden die Möglichkeit, den Anschluss mit mehreren Parteien zu teilen – zumindest theoretisch. Denn in DSL-Verträgen sind häufig Klauseln zu finden, die es zumindest untersagen, dafür Geld zu verlangen. Der Anbieter kann das Teilen des Anschluss, beispielsweise auch mit Nachbarn, unter bestimmten Bedingungen erlauben, auf die nichtwirtschaftliche Nutzung beschränken oder rigoros untersagen. In der Praxis kann der Anbieter allerdings kaum die Regelachtung überprüfen. Sobald die Down- und Uploadraten das übliche Volumen deutlich überschreiten, könnte allerdings Misstrauen aufkommen: Sollte ein Verstoß der Vertragsvereinbarung stattgefunden haben, droht zumindest die Kündigung des Vertrags.

Spezielle DSL-Tarife für Studenten

Explizite Studententarife sind im Bereich DSL (und Internet allgemein) sowohl bei den großen als auch bei den kleineren Fischen zu finden: O2 beispielsweise liefert mit "DSL Junge Leute", die Telekom mit "Magenta Zuhause S/M/L Young" und Eazy mit "Eazy 20" Tarife, der den Ansprüchen der jungen Klientel gerecht werden soll. Vorteile sind in der Regel eine geringere Grundgebühr oder auch ein Extra an Leistung. Für die Nutzung muss man den Studentenstatus (teilweise auch nur das Alter) nachweisen. Erfüllt man die Voraussetzungen nicht mehr, fallen auch die Vorteile weg. Generell sollte man durchaus auch "normale" Tarife in Erwägung ziehen.

Was, wenn der Anschlussinhaber auszieht?

Zieht der Anschlussinhaber aus der WG aus, muss übrigens keine Kündigung beim Anbieter erfolgen: Ein Antrag auf einen Anschlussinhaberwechsel ist bei den meisten Providern als Download hinterlegt. Lediglich die Umstellungsgebühr von etwa 30 Euro fällt an. Der Wechsel des Vertragspartners ist wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit, wenn man mit seinem Internetanschluss an sich zufrieden ist. Die andere Option ist, dass der Ausziehende den Vertrag kündigt bzw. ihn an den neuen Wohnort mitnimmt und die WG wiederum einen neuen Tarif oder Anbieter sucht. Hier muss sich dann natürlich auch wieder einer der Mitbewohner bereit erklären, als Anschlussinhaber zu fungieren.