Vertrauensgremium des Bundestags gerät in Landesverrat-Affäre
Stand: 10.08.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Bei den Ermittlungen wegen Landesverrat gerät nun auch das Vertrauensgremium des Bundestags in die Diskussion. Das Gremium bewilligt Ausgaben der Geheimdienste. In den am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Strafanzeigen, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen erstattet hat, ist auch von diesem Gremium die Rede. Das Justizministerium übermittelte unterdessen der Bundesanwaltschaft seine Stellungnahme zur strafrechtlichen Einstufung des Vorgangs. Das Bundesinnenministerium wehrte sich gegen Vorwürfe, es habe in der Affäre falsch informiert.
In den beiden Anzeigen des BfV-Präsidenten vom 25. März und dem 16. April wird ausdrücklich auf das neunköpfige Vertrauensgremium des Parlaments verwiesen. Die im Beitrag des Online-Dienstes Netzpolitik.org wiedergegeben Zitate entstammten "dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan" sowie einem Bericht an das Vertrauensgremium, heißt es in dem Text vom 25. März. In der zweiten Anzeige vom 16. April geht es in diesem Zusammenhang um einen Netzpolitik-Bericht über eine neue Verfassungsschutz-Einheit zur Internet-Überwachung.
Die beiden Anzeigen richten sich im Betreff gegen Unbekannt. Erwähnt wird aber der Netzpolitik.org-Betreiber Markus Beckedahl. Maaßen erstatte "Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten". Vom Vorwurf des Landesverrats, wegen dem der inzwischen entlassene Generalbundesanwalt Harald Range später Ermittlungen einleitete, ist in den Anzeigen nicht die Rede.
Über die Erwähnung des Vertrauensgremiums in den beiden Anzeigen berichtete am Freitag auch der "Spiegel" vorab aus seiner neuen Ausgabe. Das neunköpfige Gremium bewilligt Ausgaben der Geheimdienste des Bundes.
Die Stellungnahme des Justizministeriums wurde nach AFP-Informationen in der Nacht zu Freitag an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Darin geht es um die Frage, ob die veröffentlichten Informationen ein Staatsgeheimnis darstellen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte dies bezweifelt und sich dafür eingesetzt, dass ein von Range in Auftrag gegebenes Gutachten zu der Frage durch eine Expertise des Ministeriums ersetzt wird. Maas hatte Range in den Ruhestand versetzt, nachdem der Chefermittler den Minister öffentlich kritisiert hatte. Er warf Maas eine inakzeptable Einmischung in die Ermittlungen vor.
Ein Sprecher des Innenministeriums bekräftigte unterdessen, dass Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) und seine Staatssekretärin Emily Haber von dem Verfahren aus den Medien erfahren hätten. Der Sprecher räumte zugleich ein, dass Fachabteilungen des Innenministeriums sowohl über das umstrittene Rechtsgutachten des Verfassungsschutzes als auch über das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft informiert worden seien.
Die in dem Gutachten dargelegte Rechtsauffassung, bei den von Netzpolitik.org veröffentlichten Informationen handele es sich um Staatsgeheimnisse, habe das Ministerium als "vertretbar" eingestuft. Deshalb habe es nichts weiter unternommen. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, das Innenministerium sei über Strafanzeige und Ermittlungen in allen Phasen umfassend informiert gewesen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Landesverrats-Ermittlungen Ranges einem Bericht des Magazins "Focus" zufolge behindert. Als ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Montag dieser Woche den zuständigen BKA-Abteilungsleiter angerufen und sich nach dem Fortgang des Verfahrens gegen Netzpolitik.org erkundigt habe, habe er unter Hinweis auf eine Anweisung von BKA-Präsident Holger Münch die Auskunft verweigert. Das BKA lehnte auf "Focus"-Anfrage eine Stellungnahme ab. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem Münchner Magazin: "Der Sachverhalt kann nicht bestätigt werden.