Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Vertrauensgremium des Bundestags gerät in Landesverrat-Affäre

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Bei den Ermittlungen wegen Landesverrat gerät nun auch das Vertrauensgremium des Bundestags in die Diskussion. Das Gremium bewilligt Ausgaben der Geheimdienste. In den am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Strafanzeigen, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen erstattet hat, ist auch von diesem Gremium die Rede. Das Justizministerium übermittelte unterdessen der Bundesanwaltschaft seine Stellungnahme zur strafrechtlichen Einstufung des Vorgangs. Das Bundesinnenministerium wehrte sich gegen Vorwürfe, es habe in der Affäre falsch informiert.

In den beiden Anzeigen des BfV-Präsidenten vom 25. März und dem 16. April wird ausdrücklich auf das neunköpfige Vertrauensgremium des Parlaments verwiesen. Die im Beitrag des Online-Dienstes Netzpolitik.org wiedergegeben Zitate entstammten "dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan" sowie einem Bericht an das Vertrauensgremium, heißt es in dem Text vom 25. März. In der zweiten Anzeige vom 16. April geht es in diesem Zusammenhang um einen Netzpolitik-Bericht über eine neue Verfassungsschutz-Einheit zur Internet-Überwachung.

Die beiden Anzeigen richten sich im Betreff gegen Unbekannt. Erwähnt wird aber der Netzpolitik.org-Betreiber Markus Beckedahl. Maaßen erstatte "Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten". Vom Vorwurf des Landesverrats, wegen dem der inzwischen entlassene Generalbundesanwalt Harald Range später Ermittlungen einleitete, ist in den Anzeigen nicht die Rede.

Über die Erwähnung des Vertrauensgremiums in den beiden Anzeigen berichtete am Freitag auch der "Spiegel" vorab aus seiner neuen Ausgabe. Das neunköpfige Gremium bewilligt Ausgaben der Geheimdienste des Bundes.

Die Stellungnahme des Justizministeriums wurde nach AFP-Informationen in der Nacht zu Freitag an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Darin geht es um die Frage, ob die veröffentlichten Informationen ein Staatsgeheimnis darstellen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte dies bezweifelt und sich dafür eingesetzt, dass ein von Range in Auftrag gegebenes Gutachten zu der Frage durch eine Expertise des Ministeriums ersetzt wird. Maas hatte Range in den Ruhestand versetzt, nachdem der Chefermittler den Minister öffentlich kritisiert hatte. Er warf Maas eine inakzeptable Einmischung in die Ermittlungen vor.

Ein Sprecher des Innenministeriums bekräftigte unterdessen, dass Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) und seine Staatssekretärin Emily Haber von dem Verfahren aus den Medien erfahren hätten. Der Sprecher räumte zugleich ein, dass Fachabteilungen des Innenministeriums sowohl über das umstrittene Rechtsgutachten des Verfassungsschutzes als auch über das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft informiert worden seien.

Die in dem Gutachten dargelegte Rechtsauffassung, bei den von Netzpolitik.org veröffentlichten Informationen handele es sich um Staatsgeheimnisse, habe das Ministerium als "vertretbar" eingestuft. Deshalb habe es nichts weiter unternommen. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, das Innenministerium sei über Strafanzeige und Ermittlungen in allen Phasen umfassend informiert gewesen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Landesverrats-Ermittlungen Ranges einem Bericht des Magazins "Focus" zufolge behindert. Als ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Montag dieser Woche den zuständigen BKA-Abteilungsleiter angerufen und sich nach dem Fortgang des Verfahrens gegen Netzpolitik.org erkundigt habe, habe er unter Hinweis auf eine Anweisung von BKA-Präsident Holger Münch die Auskunft verweigert. Das BKA lehnte auf "Focus"-Anfrage eine Stellungnahme ab. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem Münchner Magazin: "Der Sachverhalt kann nicht bestätigt werden.