Verbraucherzentrale: Nur mit leerer Inbox zum Musik-Download
Stand: 09.07.2007
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Leipzig (AFP) - Wer Musik über Tauschbörsen im Internet herunterlädt, sollte jedesmal vorher seinen Eingangsordner leeren. Denn sonst würden parallel zum Herunterladen eines Titels womöglich urheberrechtlich geschützte Werke zum Download an Dritte bereit gestellt, und dies sei strafbar, warnte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag. Die Verbraucherschützer empfehlen, heruntergeladene Dateien sofort aus der Inbox zu entfernen und an anderer Stelle zu speichern, um stets mit einem leeren Ordner online zu gehen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen. Ratsam sei zudem, mittels einer Software-Funktion die Inbox so einzurichten, dass der Zugriff Dritter nur noch nach Freigabe durch den PC-Nutzer möglich sei.
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass Anwälte von Rechte-Inhabern dieses Jahr schon Strafanzeigen gegen 25.000 Musikfans gestellt haben. Sie bekommen dadurch Zugang zur IP-Adresse der Nutzer. Laut dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft enden die Verfahren oft mit einem teuren Vergleich.