Verbraucherzentrale meldet Doppelschlag gegen Kostenfallen im Internet
Stand: 29.11.2007
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Frankfurt/Main - Zwei Erfolge im Kampf gegen Kostenfallen im Internet meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Diesmal betroffen: Die Online-Portale genealogie.de und alphaload.de. "Die Urteile sind wichtige Schritte im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke im Internet. Die Unsitte, Preise im Kleingedruckten zu verstecken, darf nicht weiter um sich greifen", sagte Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Auch die Webseite alphaload.de erfüllte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher wurde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, ließ sich hingegen nur den AGB entnehmen.
Täglich erreichen den vzbv und die Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, die auf irreführende Dienstleistungsangebote im Internet hereingefallen sind. Die Angebotspalette reicht von Routenplanern über Downloadportale bis hin zu Ahnenforschungsdiensten. Die Anbieter locken die Verbraucher in die Falle, indem sie die Preisangabe im Kleingedruckten verstecken. Hat der Nutzer sich für das vermeintlich kostenlose Angebot angemeldet, erhält er kurz darauf eine Rechnung, in der ihm sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, falls er die Zahlung verweigert.
Die Gerichte zwingen die Fallensteller im World wide web zu immer mehr Transparenz. Bisher waren sämtliche Verfahren des vzbv gegen Kostenfallen erfolgreich. Was bleibt, sind die Probleme bei der Durchsetzung der Urteile und die Ohnmacht der Verbraucher, die sich auch gegen unberechtigte Forderungen wehren müssen. "Der Gesetzgeber muss dringend reagieren und Voraussetzungen schaffen, damit sich diese Machenschaften nicht mehr lohnen", forderte Gerd Billen erneut.