Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom hat sich in einem Sammelklageverfahren in den USA auf einen Vergleich geeinigt und wird der Klägergruppe 120 Millionen US-Dollar zahlen. Die Vereinbarung mit den Vertretern eines in New York anhängigen Prospekthaftungs- Sammelklageverfahrens bedeute aber keine Anerkennung eines Fehlverhaltens, teilte das Unternehmen am Freitag nach Börsenschluss mit.
Der zuständige Richter müsse der Vereinbarung noch zustimmen. Die Vereinbarung umfasse alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht worden seien.
In dem Verfahren sei es in erster Linie darum gegangen, ob die VoiceStream-Übernahme angemessen und zeitgerecht kommuniziert worden sei, sagte ein Unternehmenssprecher der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Anders als bei einer in Frankfurt anhängigen Sammelklage habe das Thema
Immobilienbewertung in den USA nicht im Vordergrund gestanden.
Aktionärsschützer erwarten nach dem Vergleich, dass das Unternehmen auch deutschen Klägern entgegenkommen könnte. Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), sieht jetzt zwar keine rechtlichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren in Deutschland. "Aber ich erwarte, dass sich der öffentliche Druck auf die
Telekom erhöht, dass sie auch hier nachgibt", sagte Hocker dem "Tagesspiegel am Sonntag".
Die Telekom erwarte die Übernahme eines "signifikanten Anteils" der 120 Millionen Dollar durch ihren D&O-Versicherer. Bei einer D&O- Versicherung handelt es sich um eine so genannte Manager-
Haftpflichtversicherung (Directors’ and Officers’ Liability Insurance).