Umfrage: Kleingedrucktes wird oft ignoriert
Stand: 30.04.2012
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Düsseldorf - Nur selten lesen Internetnutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Shops. Das ist ein Fehler, gibt das ungeliebte Kleingedruckte doch Aufschluss über die Seriosität der Anbieter. Werden zum Beispiel Zahlen ausgeschrieben oder eine Minischrift verwendet, kann das bereits ein Indiz für unsaubere Machenschaften sein.
"Ich würde mir so ein AGB-Dokument zumindest einmal genau angucken", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So wissen Verbraucher zumindest ungefähr, wie solche Dokumente aussehen sollten und was darin steht.
Zu wenige Nutzer machen sich die Mühe
Die Mühe der regelmäßigen AGB-Lektüre macht sich nach einer Umfrage des Aris-Instituts jeder fünfte Internetnutzer (22 Prozent), 17 Prozent lesen das Kleingedruckte zumindest selten. Nur jeder 20. Nutzer (6 Prozent) schaut tatsächlich immer in die AGB. Auftraggeber der Umfrage unter etwa 1000 Internetnutzern über 14 war der IT-Verband Bitkom.
Die Lektüre ist in vielen Fällen leichter als gedacht, erklärt Thomas Bradler. Die für Verbraucher besonders wichtigen Punkte finden sich unter Kapitelüberschriften wie "Haftung" und "Gewährleistung". Bei Mobilfunkverträgen oder Abonnements sind auch die Abschnitte zur Vertragslaufzeit einen Blick wert, sagt der Verbraucherschützer: "Da steht dann zum Beispiel, wann man vor Ende der Laufzeit kündigen muss um den Vertrag nicht automatisch zu verlängern."
Hat der Anbieter etwas zu verbergen?
Online-Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre AGB transparent und verständlich zu gestalten - ist das nicht der Fall, kann es ein Hinweis darauf sein, dass der Anbieter etwas zu verbergen hat. "Da wird der Schrifttyp zum Beispiel so gewählt, dass der Text nur mit der Lupe zu lesen ist", erklärt Bradler einen typischen Trick. Anderswo werden Preise und andere Zahlen ausgeschrieben, so dass sie beim Überfliegen des Dokuments nicht so leicht zu finden sind. Häufen sich solche Anzeichen, kaufen Verbraucher besser bei einem anderen Händler ein.
In der Regel müssen Internetnutzer beim Onlineshopping bestätigen, dass sie die AGB gelesen und akzeptiert haben. Unrechtmäßige Paragrafen werden dadurch aber trotzdem nicht gültig: "Die Anbieter müssen sich mit ihren Geschäftsbedingungen an das Gesetz halten", sagt Bradler. Laufzeitverträge dürfen zum Beispiel maximal 24 Monate gelten, ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ist eine AGB unverständlich formuliert, kann sie im Zweifelsfall ebenfalls für ungültig erklärt werden.