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Streit um schmidt.de - Gericht: Sat.1 muss Domain freigeben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hannover (dpa) - Im Streit zwischen einem Webdesigner und dem privaten Fernsehsender Sat.1 um die Internetadresse schmidt.de muss der Sender nach einem Urteil des Landgerichts Hannover die Domain freigeben. Dem klagenden Webdesigner aus Berlin stehe das Recht an dem Domain-Namen zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heisse, entschieden die Richter am Freitag. Dieses Recht werde verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen nutze. (AZ: 9 O 117/04)

Der Sender habe die Einräumung eines Verfügungsrechts über den Namen schmidt.de durch Harald Schmidt nicht bewiesen, teilte das Gericht mit. Sat.1 habe zwar Rechte an dem Namen "Harald Schmidt Show", nicht aber am gebräuchlichen bürgerlichen Nachnamen Schmidt.

Sat.1 will nach Angaben von Sevenone Intermedia-Sprecher Christian Senft erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, behält sich aber weitere rechtliche Schritte vor. Auf der Internetseite sind alte Sendungsinhalte der "Harald-Schmidt-Show" aus Sat.1-Zeiten zu finden. "Das hat ja mit der neuen Show nichts zu tun", sagte Senft. Für die Internet-Nutzer ändere die Entscheidung grundsätzlich nichts, denn die Inhalte der Seite würden weiter über die Sat.1-Seite zu finden sein. Harald-Schmidt ist seit Dezember 2004 für die ARD tätig.