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Sasser-Prozess: Experten uneins über Strafe als Abschreckung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - Die Forderung nach harten Strafen für Programmierer von Computerviren ist in der Vergangenheit immer wieder laut geworden. Im Fall des zurzeit vor Gericht stehenden Urhebers des Sasser-Wurms sind sich Experten jedoch nicht einig, ob es sich um eine vorsätzliche oder eher gedankenlose Tat handelt. Eine harte Strafe als Abschreckung würde nach Einschätzung von Andreas Lamm, Sprecher des Antiviren-Spezialisten Kaspersky, in diesem Fall kaum helfen.

Man müsse berücksichtigen, dass sich der Täter der Tragweite seiner Tat vermutlich gar nicht bewusst war. "Die ganzen Verfahren und drohenden Schadenersatzklagen, die der Junge jetzt am Hals hat, sind vermutlich schon erzieherische Massnahme genug", meinte Lamm am Dienstag. Theoretisch könnten zahlreiche Unternehmen, die Opfer der Wurmattacke geworden waren, zwar hohen Schadenersatz einfordern, sagt auch der Karlsruher Virenexperte Christoph Fischer. Doch sie würden vermutlich auf eine zivilrechtliche Klage verzichten, da der Junge kein Geld hat, das einzuklagen wäre. "Das ist äusserst ärgerlich."

In der Vergangenheit habe man immer wieder versäumt, überführte Viren-Programmierer "hinter Gitter zu bringen", sagt Fischer. "Heute haben wir dafür 70 000 bis 80 000 aktive Viren im Internet." Fischer glaubt nicht daran, dass der Sasser-Programmierer nicht wusste, was er tat. Der geständige Täter habe nicht nur eine, sondern mehrere Lücken in Windows ausgenutzt und seine Technik perfektioniert, um den grösstmöglichen Schaden anzurichten. "Da kann er sich nicht mehr herausreden."

In dem Prozess gehe es um einen klaren Fall von Computerkriminalität, meint auch Thomas Baumgärtner von Microsoft. "Hier lag eindeutig kriminelle Energie vor." Baumgärtner erhofft sich von dem an diesem Donnerstag erwarteten Urteil zumindest eine Signalwirkung. "Wir wollen natürlich auch nicht Leben zerstören, aber es sollte klar sein, dass das kein Kavaliersdelikt war." Microsoft hatte für Tipps zur Ergreifung des Virenschreibers damals ein Kopfgeld von 250 000 Euro ausgeschrieben. "Ein Urteil mit Signalwirkung würde ich mir eher wünschen, wenn das jemand aus rein finanziellen Interessen getan hätte", sagt Lamm. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.