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Internet-Piraterie: Erste Verfahren gegen Nutzer eingeleitet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mühlhausen (dpa) - In einem der bislang grössten aufgedeckten Fälle von Internet-Piraterie und Raubkopiererei sind die ersten von etwa bis zu 15.000 Verfahren gegen Nutzer eingeleitet worden. Ermittelt werde wegen Verstössen gegen das Urheberrecht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen, Dirk Germerodt, am Montag der dpa. Dafür hätten zunächst die Klarnamen der Betroffenen festgestellt werden müssen. Einige Beschuldigte seien unter verschiedenen Namen oder Pseudonymen angemeldet gewesen.

Ein Grossteil der Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer werde nach Feststellung des Wohnortes der Beschuldigten an die zuständigen Landeskriminalämter bundesweit abgegeben, sagte Germerodt. Parallel dazu werde die Anklage gegen die vier mutmasslichen Drahtzieher aus Südthüringen und München vorbereitet.

Die Betreiber sollen Kunden im Internet illegal mit Raubkopien von Kinofilmen, Computerspielen, Anwendersoftware und Musikdateien versorgt haben. Es waren Server in vier europäischen Ländern festgestellt worden. Die Tatverdächtigen waren kurz nach der Festnahme im September 2004 wieder auf freien Fuss gekommen. Zwei Brüdern aus Breitungen, einem jungen Mann aus Brotterode (Kreis Schmalkalden-Meiningen) sowie einem 47 Jahre alten Rechtsanwalt aus München drohe eine Anklage wegen Verstosses gegen das Urheberrecht beim Landgericht Mühlhausen, sagte Germerodt.

Nach bisherigen Ermittlungsstand hat sich laut Germerodt der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Geldwäsche nicht erhärtet. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hatte im August 2004 Anzeige erstattet, nachdem sie 62 Hinweise von Film- und Musikanbietern über illegale Downloads erhalten hatte.

Im September vergangenen Jahres waren dann in mehreren Bundesländern sieben Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht worden. Dabei wurden 380 000 Euro Bargeld beschlagnahmt. Weitere 380 000 Euro seien als gepfändete Forderungen in den folgenden Tagen sicher gestellt und die Haftbefehle wegen Verdunklungsgefahr aufgehoben worden.