Gesetzesänderung nach Landesverrats-Ermittlungen?
Stand: 07.08.2015
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Berlin - Der Vorschlag, Journalisten zukünftig grundsätzlich nicht mehr wegen Landesverrats anzuklagen, stößt in der Union auf Einwände. „Ich bin immer sehr skeptisch, wenn wir bestimmte Berufsgruppen aus Straftatbeständen herausnehmen“, sagte Patrick Sensburg, der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, am Donnerstag im Deutschlandfunk. In der deutschen Rechtsgeschichte gebe es nur "ganz wenige Fälle, wo Journalisten in den Verdacht des Landesverrates gerieten". Und größtenteils seien diese Fälle "zugunsten der Pressefreiheit entschieden worden".
Auch im Falle der Journalisten von netzpolitik.org sei der Straftatbestand des Landesverrats nicht verwirklicht, betonte Sensburg. Aber die Prüfung dieses Vorwurfs habe zugelassen werden müssen. In der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Online-Portals netzpolitik.org ist die Forderung laut geworden, Journalisten durch eine Gesetzesänderung von der Verfolgung wegen dieses Deliktes auszunehmen.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte kürzlich erklärt, es müsse geprüft werden, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat und dem Schutz von Staatsgeheimnissen "im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig sind".
Der bisherige Generalbundesanwalt Harald Range hatte die Ermittlungen gegen die Journalisten eingeleitet, nachdem Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen wegen der Veröffentlichung von Dokumenten Strafanzeige erstattet hatte.
Maas hat Range inzwischen entlassen, Maaßen gerät wegen der Affäre zunehmend unter Druck.