Gericht: Keine Untersuchung von Lycos-Geschäftsgebaren
Stand: 20.02.2009
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Amsterdam/Gütersloh - Beim mittlerweile teilweise abgewickelten Internetportal-Betreiber Lycos Europe wird es keine Untersuchung von Geschäftsgebaren und interner Unternehmenspolitik geben. Einen entsprechenden Antrag des Lycos-Großaktionärs LE Holding, Tochter des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica, lehnte ein Berufungsgericht in Amsterdam ab. Wie Lycos mit Sitz in Gütersloh und im niederländischen Haarlem am Freitag weiter mitteilte, wurden alle Anträge der LE Holding Corporation nach einer Anhörung am 17. Februar vor der Unternehmenskammer des Gerichts abgelehnt. Ob die Ablehnung auf inhaltlichen oder formalen Gründen basiert, konnte ein Lycos-Sprecher am Freitag nicht sagen.
Die LE Holding hatte den Antrag auf Überprüfung im vergangenen August gestellt. Das Unternehmen galt damals bereits als angeschlagen, hatte jahrelang Verluste eingefahren und stand zum Verkauf. Weil dies nicht gelang, entschieden die Anteilseigner Mitte Dezember auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Amsterdam den Teilverkauf. Das Domaingeschäft sowie das Geschäft mit Internet-Shopping wurde veräußert. Jüngst hatte Lycos das Portalgeschäft samt E-Mail-Dienst endgültig eingestellt - Suchmaschine und Wissensforum werden weiter angeboten. Mit dem Aus hatte Lycos angekündigt, dass 500 von 700 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren.