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Gericht blockt Fusion von T-Online und Deutsche Telekom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Darmstadt (dpa) - Die Wiedereingliederung des Internetanbieters T- Online in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom liegt weiter auf Eis. Das Landgericht Darmstadt lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Telekom ab, die Fusion wirksam werden zu lassen, bevor über die Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre gegen die Pläne entschieden ist. Die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal sagte zur Begründung, ein Erfolg dieser Klagen könne nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, um einen Vorab-Eintrag in das Handelsregister zu genehmigen.

Ein Sprecher des Unternehmens betonte, T-Online werde die Entscheidung zunächst prüfen. Dabei würden alle in Frage kommenden Optionen in Betracht gezogen. "Wir gehen davon aus, dass T-Online eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird", sagte ein Sprecher der Telekom in Bonn.

Zur Begründung sagte die Richterin weiter, dass die Vorwürfe wie eine mögliche Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht oder Unzulänglichkeiten im Verschmelzungsbericht erst im Hauptverfahren bewertet und abgewogen werden könnten. Die Nachteile, die den Unternehmen durch die Verzögerung entstünden, wögen demgegenüber nicht schwer genug. Zudem könnte der von T-Online beantragte Vorab-Eintrag nicht mehr rückgängig gemacht werden und hätte damit zur Folge, dass die Fusion endgültig wirksam würde.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf wertete den Gerichtsbeschluss am Dienstag als "Stärkung der Aktionärsrechte". Er stimme ihn sehr positiv für den weiteren Verlauf des Verfahrens, sagte DSW-Anwalt Peter Dreier. Auch er rechne damit, dass T-Online innerhalb der Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen werde.

Die Hauptversammlung von T-Online hatte Ende April mit großer Mehrheit das Vorhaben der Unternehmensspitzen gebilligt, den Internetanbieter wieder in sein Mutterunternehmen einzugliedern. Der Konzern will dadurch seine Festnetz- und Internetangebote stärker verzahnen, um seine Wettbewerbposition zu verbessern. Dagegen hatten zahlreiche Kleinanleger aber opponiert.

T-Online war erst im Jahr 2000 als eigenständiges Unternehmen an die Börse gegangen. Der Ausgabepreis der Aktie hatte bei 27 Euro gelegen. Kurzfristig war das Papier auf über 40 Euro gestiegen, danach aber im Zuge des Einbruchs der Telekommunikations- und Internetwerte dramatisch eingebrochen. Den T-Online-Aktionären hatte die Telekom einen Umtauschangebot im Wert von 8,99 Euro unterbreitet.

Mit einem Eilantrag wollte die Telekom verhindern, dass die Fusion erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klagen der Kleinaktionäre vollzogen werden kann. Der Rechtsstreit darüber kann sich nach Einschätzung von T-Online-Anwalt Bodo Riegger noch vier bis fünf Jahre hinziehen. Bis dahin sei der Markt im rasant wachsenden Geschäft mit schnellen Internet-Anschlüssen verteilt, argumentierte er vor Gericht.

Die Kleinaktionäre vertreten dagegen die Ansicht, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Erfolgsaussichten. Zur Begründung verwies Anwalt Dreier auf die jüngsten Geschäftszahlen: Im dritten Quartal hatte das Unternehmen einen Rekordzuwachs von 342 000 neuen DSL-Kunden verzeichnet. In jedem Fall sei an eine Verschmelzung noch in diesem Jahr, wie sie T-Online bislang beabsichtigt hatte, nicht mehr zu denken, sagte Dreier.