Für verlorene Daten gibt es Schadenersatz
Stand: 06.06.2014
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Berlin - Eigentümer beschädigter Computer, Smartphones oder externer Festplatten können unter Umständen vom Verursacher die Kosten für die Datenrettung zurückfordern. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins muss sowohl der Wert des Datenträgers als auch der verloren gegangener Daten ersetzt werden. Wer die Daten gewerblich nutzt, kann auch die Kosten zum Beispiel für eine erneute Digitalisierung geltend machen.
Bei privaten Daten ist die Sachlage den Angaben nach komplizierter. Denn nur wenn Daten tatsächlich einen Preis haben - etwa bei nachweislich gekaufter Musik oder Filmen - lasse sich eine Schadenshöhe ermitteln. Bei privaten Fotos oder Videos würden die Richter den Wert in der Regel schätzen. In jedem Fall gilt: Wer keine Sicherungskopien seiner Daten anfertigt, dem wird häufig eine Mitschuld am Verlust angelastet. Dann können Ersatzansprüche sinken.