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ATI und AMD - PC-Kauderwelsch verwirrt viele Verbraucher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin/Hannover (dpa) - Mobile AMD, integriertes Wireless LAN und Bildschirm mit Glare-Technologie - wer kein Computerfreak ist, versteht meist nur Bahnhof. Denn in den Prospekten der Elektronikanbieter jagt ein Fachjargon den anderen. PC-Kauderwelsch und englische Abkürzungen machen in PC-Dingen nicht ganz so versierten Verbrauchern zu schaffen. Sie werden verunsichert und fragen sich, welche Bedeutung wohl hinter den Begriffen steckt.

ATI und AMD - fast könnte man meinen, die Buchstaben stammen aus einem Text einer deutschen HipHop-Gruppe. Doch weit gefehlt: "AMD ist ein Firmenname und einer der Hauptkonkurrenten von Intel", erklärt Peter Knaak von der Stiftung Warentest in Berlin. AMD steht für Advanced Micro Devises. Der US-amerikanische Chiphersteller entwickelt und produziert unter anderem Mikroprozessoren und Chipsätze für die Computerbranche. Steht das Wort mobile vor AMD ist damit ein Strom sparender Prozessor gemeint. ATI ist ein Hersteller für Grafikchips.

Für Verbraucher sei es nicht relevant, diese Abkürzungen zu kennen, meint Knaak. Wichtiger sei es da schon eher, zu wissen, was ein Bildschirm mit Glare-Technologie verspricht: "Wenn Sie damit im Garten sitzen, sehen sie nämlich nichts mehr." Derzeit gelten Bildschirme mit Spiegelung als der Renner schlechthin. Ein Modetrend, der im Verkaufsraum Eindruck macht, weil Fotos und Filme auf dem Schirm in noch satteren Farben strahlen. Für Verbraucher, die am PC oder Notebook arbeiten möchten, sei das aber eine "schlechte Sache, weil das Licht reflektiert". Wer auf eine gute Entspiegelung Wert legt, muss tiefer in die Tasche greifen, so Knaak. "Das ist richtig aufwendig und teuer."

Wer über die vielen Abkürzungen nicht Bescheid und mit den englischen Begriffen nichts anzufangen weiß, für den hat das Computermagazin "c’t" aus Hannover im Internet die Rubrik "Computer-ABC" eingerichtet (www.heise.de/ct/). Der Leser erfährt dort, dass eine Domain die Adresse einer Seite im Internet ist, was sich hinter dem englischen Wort Bluetooth verbirgt ("drahtlose Datenübermittlung im Nahfunkbereich von 10 bis maximal 100 Meter Reichweite"), und dass DVB-T für digital video broadcasting - terrestrial steht - auf Deutsch: digitaler Fernsehempfang über Antenne.

PC-Kauderwelsch sieht Knaak als Verschleierungstaktik einiger Anbieter an, die in Prospekten für ihr Sortiment werben: "Dem Kunden soll alles Mögliche untergejubelt werden." Er empfiehlt, zum Fachhändler zu gehen. Dort erfahren Verbraucher auch, welche Bedeutung bestimmte Buchstaben bei CD- und DVD-Rohlingen haben: Das einfache "R" steht für "recordable", also für einmal beschreibbare, "RW" für "rewritable" - also wiederbeschreibbare Speichermedien.

Auch Georg Schnurer von der "c’t" kritisiert die Verkaufstaktik mancher Elektrofachmärkte: "Der Käufer soll mit vielen komischen Begriffen verwirrt werden." Viele Anbieter seien auch schlichtweg zu bequem, Abkürzungen zu erklären. "Der Eindruck soll entstehen, dass es sich bei dem Produkt um etwas ganz Tolles handelt."

So tummelt sich auch das Wort "Super" in vielen Anzeigen. Es soll dem Verbraucher eine gesteigerte Funktionalität des Gerätes weismachen. Und "Hyper-Transport" klingt irgendwie auch schicker und wendiger als "bidirektionale Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen mehreren integrierten Schaltkreisen". Was in vielen Annoncen als "Shared Memory" beworben wird, kann sich bei genauem Hinsehen als Ausrüstungsschwäche entpuppen. Denn übersetzt bedeutet das so viel wie aufgeteilter Speicher. Das Gesamtsystem wird durch diese Funktion deutlich langsamer.

Von Fallstricken in den Anzeigen der Anbieter spricht auch Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel: "Jeder Begriff kann da zur Falle werden." Der Käufer werde oft mit Gerätefunktionen versorgt, obwohl die eine oder andere technische Nuance nicht benötigt wird. "Weil die Beratung oft nicht gut ist, bekommt der Kunde Dinge mitgeliefert, die er gar nicht braucht, von denen er nicht einmal wusste." Da kann es beim Kauf eines Computers schon vorkommen, dass Verbraucher den Zwei-Jahresvertrag bei einem Onlinedienst gleich mitbestellen. "Mit einem Mal hat man Kosten zu tragen, von denen man nichts geahnt hat",