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Transportmittelunfall in der Hausratversicherung

Als Transportmittelunfall wird jeder Unfall definiert, an dem Transportmittel beteiligt sind, welche der Beförderung von Personen oder Gütern dienen. Dabei kann auch Hausrat beschädigt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Transportmittelunfall als Einschluss der Hausratversicherung
  3. Voraussetzungen für eine Leistung
  4. Das ist im Schadenfall zu tun
  5. Transportmittelunfall versichern
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Ratgeber
  8. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Transportmittel benutzt, beispielsweise den Bus, trägt meist auch Teile seines Hausrats mit sich.
  • Zum Hausrat gehören beispielsweise Kleidung oder das Handy.
  • Premiumtarife ersetzen den Schaden am Hausrat, der bei einem Transportmittelunfall beschädigt wird.

Transportmittelunfall als Einschluss der Hausratversicherung

Als Transportmittel gilt das eigene Auto, der Bus oder die Bahn, ein Schiff, ein Flugzeug, kurz, alles, was der Fortbewegung dient. Wer ein Transportmittel benutzt, transportiert automatisch auch Teile seines Hausrats. Das beginnt mit der Kleidung am Leib, kann das Handy einschließen oder die Aktentasche. Es kann sich dabei aber auch um die Einkäufe für die nächste Woche handeln oder den neu erworbenen Fernseher.

Üblicherweise deckt die Hausratversicherung Schäden am beweglichen Eigentum des Versicherungsnehmers ab. Die Transportmittelunfalldeckung erweitert die Bandbreite. Es ist nicht auszuschließen, dass in der Hektik, die herrscht, wenn beispielsweise eine Straßenbahn mit einem Lkw kollidiert, Gegenstände der Fahrgäste abhandenkommen.

Voraussetzungen für eine Leistung

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer ist, dass es sich bei dem Unfall um ein “von außen einwirkendes mechanisches Ereignis” handelt.

Das ist im Schadenfall zu tun

Der Versicherungsnehmer muss den Unfall, wenn er mit dem eigenen Fahrzeug erfolgte, unverzüglich der Polizei anzeigen. War er Fahrgast eines Beförderungsbetriebes, benötigt er eine Bestätigung des Unternehmens über den Unfall. Der Versicherungsschutz entfällt im Fall eines Brems- oder Betriebsschadens. Hier greift im Zweifelsfall die Haftpflichtversicherung des Betreibers. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Schaden durch das eigene Fahrzeug erfolgte.

Transportmittelunfall versichern

Der Einschluss der Transportmittelunfallversicherung ist kein Standard bei allen Tarifen, sondern findet sich hauptsächlich bei Premiumtarifen. Der Hausratversicherungsvergleich zeigt, welche Tarife in diesem Fall Versicherungsschutz bieten.

zum Vergleich

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