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Sachverständige und Sachverständigenverfahren

In manchen Schadensfällen kommt es zum Streit mit dem Versicherer. Können sich Versicherte mit der Versicherung nicht auf die Schadenshöhe einigen, haben sie das Recht, einen Sachverständigen zu engagieren. Dadurch wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet. Um ein solches Verfahren anzustreben, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung, die sich üblicherweise schon als Standardformulierung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ablauf der Bestellung
  3. Ablauf des Verfahrens
  4. Kosten
  5. Qualifiikationen des Sachverständigen
  6. Verwandte Themen
  7. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland wird zwischen verschiedenen Gruppen von Sachverständigen unterschieden.

  • Versicherungsnehmer können grundsätzlich einfordern, dass ein Sachverständiger die Schadenshöhe ermittelt.
  • Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt, bei der Auswahl sind daher Zertifizierungen oder die öffentliche Bestellung wichtig.
  • Beide Parteien benennen ihre eigenen Sachverständigen, die wiederum den Obmann festlegen.
  • Der Obmann entscheidet, wenn die Sachverständigen zu keinem einheitlichen Ergebnis kommen.
  • Die Ergebnisse der Sachverständigen oder des Obmanns sind für den Versicherer bindend.

Der Ablauf der Bestellung der Sachverständigen

Grundsätzlich hat ein Versicherungsnehmer immer das Recht, nach Eintritt eines Schadensfalles die Höhe des Schadens und damit seiner Entschädigungsleistung, durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Da dies jedoch mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, kommt es in der Regel nur bei Meinungsverschiedenheiten zu einem außergerichtlichen Sachverständigenverfahren.

Definition Sachverständiger

Als Sachverständiger gilt, wer in einem bestimmten Themenfeld über eine ausgewiesene und überdurchschnittliche Expertise verfügt. Allerdings ist der Begriff "Sachverständiger" nicht gesetzlich geschützt. Wer daher beispielsweise einen Bausachverständigen engagiert, sollte darauf achten, dass dieser zertifiziert oder öffentlich bestellt ist.

Angenommen, Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft können sich nicht über die Schadenshöhe einigen. Einer der beiden Vertragspartner wendet sich daher an einen Sachverständigen. Diesen Sachverhalt muss er der Gegenseite schriftlich mitteilen und sie dazu auffordern, ebenfalls einen Sachverständigen zu benennen. Die Gegenseite hat dafür zwei Wochen Zeit. Verstreicht diese Frist, kann die erste Partei das Amtsgericht, welches für den Schadensort zuständig ist, auffordern, einen Sachverständigen zu stellen. Auf diesen Sachverhalt muss im ersten Anschreiben hingewiesen werden.

Sind die beiden Sachverständigen bestellt, einigen sich diese nun wiederum auf einen Dritten, der die Funktion des Obmannes innehat. Das Amtsgericht beruft den Obmann ebenfalls, wenn sich die Sachverständigen nicht auf einen Obmann verständigen. Können sich die Sachverständigen der beiden Parteien im Verfahren selbst nicht einigen, entscheidet am Ende der Obmann. Der Versicherer darf auf seiner Seite keinen Sachverständigen benennen, der Mitarbeiter eines Mitbewerbers ist.

Ablauf des Sachverständigenverfahrens

Im ersten Schritt erstellen die Sachverständigen unabhängig voneinander ein Verzeichnis der Dinge, die zerstört oder beschädigt wurden oder abhandengekommen sind. Sie müssen den Zeitwert der Güter bestimmen und den Preis für die Wiederbeschaffung. Grundlage für diese Aufwendungen sind die Entschädigungsberechnungen.

Darüber hinaus ermitteln die Sachverständigen die versicherten Kosten und den, wenn gegeben, versicherten Mietausfall. Besteht kein Unterversicherungsverzicht, muss im folgenden Schritt der Wert der nicht beschädigten oder abhandengekommen Sachen ermittelt werden.

Die beiden Sachverständigen müssen die Ergebnisse ihrer Gutachtertätigkeit zeitgleich an die Parteien übermitteln. Bestehen Abweichungen zwischen den Ergebnissen, leitet der Versicherer die beiden Berichte an den Obmann weiter. Dieser entscheidet dann über die strittigen Punkte.

Die Entscheidung der Sachverständigen oder des Obmannes sind für den Versicherer rechtlich bindend.Auf der Grundlage des Ergebnisses der Gutachter muss er die Kalkulation der Schadensersatzleistung vornehmen. Einschränkungen kann es allerdings geben, wenn die Ergebnisse der Sachverständigen an der Realität vorbeigehen.

Angenommen, die Sachverständigen kalkulieren bei einem Maschinenschaden die Kosten für die Reparatur auf der Grundlage, dass der Eigentümer der Maschine ein ganz bestimmtes Unternehmen beauftragt, wodurch er 20 Prozent Preisnachlass erhalten würde. Für Autofahrer wäre die vertraglich vereinbarte Werkstattbindung das Pendant. In Bezug auf den Unternehmer stellt die Berechnungsgrundlage für die Maschinenreparatur aber keine akzeptable Lösung dar. Die Kalkulation muss auf der Basis der marktüblichen, um Rabatte unbereinigte Kosten, erfolgen.

Wer trägt die Kosten für das außergerichtliche Sachverständigenverfahren?

In diesem Fall sind zwei unterschiedliche Ansätze zu berücksichtigen:

  1. Für die beiden von den Parteien bestimmten Sachverständigen kommt jede Partei für ihren Sachverständigen selbst auf.
  2. Die Kosten für den Obmann tragen die beiden Parteien gemeinsam, je zur Hälfte.

Woran erkennt man einen qualifizierten Sachverständigen?

Gleich, ob Bausachverständiger oder Kfz-Gutachter, bestimmte mit dem Begriff in Zusammenhang stehende Zusätze trennen die Spreu vom Weizen. In Deutschland wird zwischen verschiedenen anerkannten Sachverständigengruppen unterschieden:

  • Öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.)
  • Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Staatlich anerkannt
  • Medizinische Sachverständige
  • Freie und allgemein anerkannte, anderweitig qualifizierte Sachverständige

Öffentlich bestellter Sachverständiger

Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen kann durch die Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, das Regierungspräsidium, die Landwirtschaftskammer oder eine Architekten- oder Ingenieurkammer erfolgen. Der Begriff "öffentlich bestellter Sachverständiger oder Gutachter" ist gesetzlich geschützt, die missbräuchliche Verwendung des Titels stellt eine Straftat dar.

Der öffentlich bestellte Sachverständige muss auf die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit einen Eid leisten. Die Grundpflichten des ö.b.u.v.-Sachverständigen finden sich in der Sachverständigenordnung. Der Bestellung geht ein Verfahren voraus, welches die persönliche und fachliche Eignung sowie eine überdurchschnittliche Fachkenntnis prüft.

Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die Akkreditierung und Zertifizierung nach DIN EN ISO/ICE 17024 erfolgt durch einen mehrstufigen Prozess. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) delegiert die Prüfung und Zertifizierung an privatrechtliche Institutionen, die allerdings mit der Zertifizierung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/ICE 17024 ist einer öffentlichen Bestellung gleichzusetzen.

Staatlich anerkannter Sachverständiger

Staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) sind Experten, welche ihr weitreichendes Wissen in einem bestimmten Thema und ihre besondere Sachkunde durch mehrere Prüfungen nachgewiesen haben. Der Begriff "staatlich anerkannt" ist gesetzlich geschützt.

In folgenden Bereichen finden sich staatlich anerkannte Sachverständige:

  • Erd- und Grundbau
  • Potenziell gefährliche Tiere
  • Brandschutz
  • Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau
  • Schall- und Wärmeschutz
  • In Bayern: Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)

Allgemein anerkannter Sachverständiger

Freie und allgemein anerkannte Sachverständige können sich zwar nicht auf den staatlichen Schutz ihrer Berufsbezeichnung berufen, aber durch gewisse Reputationen ihren Sachverstand untermauern. Dazu zählen im handwerklichen Umfeld der Meisterbrief oder ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, eine fachschulische Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker oder ein abgeschlossenes Betriebswirtschaftsstudium.

Alle hier vorgestellten Arten von Sachverständigen haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in einem Sachverständigenverband zu beantragen. Für den allgemein anerkannten, anderweitig qualifizierten Sachverständigen bietet diese Mitgliedschaft die Möglichkeit, seine Qualifikation zu dokumentieren, da diese im Vorfeld überprüft wird.

Die beiden häufigsten Fälle, in denen Verbraucher auf einen Sachverständigen angewiesen sein können, bestehen im Zusammenhang mit ihrem Auto oder mit dem Erwerb einer Immobilie.

Der Immobiliensachverständige

Es ist ratsam, vor dem Kauf einer Immobilie mit einem Sachverständigen für Immobilien das Objekt zu begehen. Dabei muss es sich nicht gleich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln. Erstellt ein Architekt ein Gutachten, wird dies von der Bank ebenso akzeptiert wie das eines vereidigten Sachverständigen.

Der Deutsche Gutachter- und Sachverständigen Verband (DGuSV) bietet seinen Mitgliedern aus dem Bau- und Immobiliensektor allerdings die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Rahmen von Seminaren zu vertiefen. Die Zertifizierung durch den DGuSV erlaubt es ihnen, als ausgewiesene Baugutachter aktiv zu sein. Von diesem Angebot machen beispielsweise Immobilienmakler Gebrauch, da sie sich mit der Bezeichnung "Immobiliensachverständiger DGuSV" von ihren Mitbewerbern abheben.

Immobiliensachverständige erstellen Gutachten wie andere Sachverständige auch, werden allerdings selten von Gerichten angefordert. Die Rechtsprechung greift nach wie vor auf öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter zurück.

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