Quotelung: Definition & Bedeutung
Stand: 12.01.2022
Der Begriff Quotelung oder Quotierung stammt aus dem Versicherungsrecht. Er sieht vor, dass Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung kürzen können oder von der Leistungspflicht vollständig befreit sind. Wann kann die Quotelung greifen und bei welchen Versicherungen kommt sie vor?
- Wann kommt es zu einer Quotelung?
- Was passiert bei einer Quotierung?
- Was tun bei einer Quotelung?
Das Wichtigste in Kürze
- Quotelung, auch Quotierung genannt, bedeutet, dass der Versicherer die Leistung nach einem Schadensfall kürzen kann.
- Ursache für eine Quotelung ist immer eine Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer, also grob fahrlässiges Verhalten.
- Kommt es zu einer Quotelung, kann sich der Versicherungsnehmer juristisch dagegen wehren.
Wann kommt es zu einer Quotelung?
Quotelung lässt sich umgangssprachlich übersetzen mit: einer Kürzung. Kommt es zu einer Quotelung, so kürzt Ihre Versicherung Ihnen also die Leistung. Das bedeutet: Im Falle eines Schadens, bleiben Sie auf den entstandenen Kosten teilweise oder vollständig sitzen.
Grundsätzlich kann ein Versicherer immer eine Quotierung der Leistung aus einem Versicherungsvertrag vornehmen, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Obliegenheitspflicht verstoßen oder grob Fahrlässig gehandelt hat.
Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Eine Obliegenheitsverletzung kann sein, dass der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzte. Übersetzt heißt dies, dass es zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem eigentlichen Vertragsbeginn zu einer Veränderung des versicherten Risikos kam.
Beispiel: Sie ziehen im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -beginn im selben Haus vom zweiten Stock in das Erdgeschoss. Da das Einbruchsrisiko im Erdgeschoss oft höher ist, müssen Sie den Umzug der Versicherung mitteilen. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht gegenüber der Hausratversicherung.
Was ist grob fahrlässiges Handeln?
Auch grob fahrlässiges Handeln kann Auslöser einer Quotelung sein. Beschrieben wird das im Paragraf 28, Abs. 2, Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
„Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; …“
Grob fahrlässiges Handeln bedeutet also, dass Sie eine Mitschuld am entstandenen Schaden tragen.
Beispiel: Sie zünden eine Kerze an und lassen das Fenster offen stehen. Durch einen Windstoß fällt die Kerze um und es kommt zu einem Brand. Da Sie die Kerze vor das offene Fenster gestellt haben, trifft Sie eine Mitschuld am entstandenen Brandschaden.
Wer beispielsweise eine Kerze anzündet, das Fenster offen stehen lässt und aus dem Zimmer geht, handelt grob fahrlässig. Fällt die Kerze um und es kommt zu einem Brand, besteht nicht zwingend Versicherungsschutz. Ausnahme ist, dass der Versicherer in seinem Bedingungswerk ausdrücklich darauf verweist, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert sind.
Was passiert bei einer Quotierung?
Tritt eine Obliegenheitsverletzung auf oder entsteht ein Schaden durch grob fahrlässiges Handeln, prüft Ihre Versicherung zunächst Ihren Vertrag. Schließt Ihr Vertrag den so genannten "Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit" aus, so erhalten Sie Entschädigung durch Ihre Versicherung.
Ist dies nicht der Fall, dann prüft Ihre Versicherung zunächst die Schwere der Mitschuld. Denn eine Kerze bei offenem Fenster stehen zu lassen birgt ein geringeres Schadensrisiko, als beispielsweise Kerzen im Weihnachtsbaum unbeobachtet zu lassen.
Quotierungsstufen
In der Regel orientiert sich die Quotelung an drei Stufen:
- 25 Prozent bei leichter grober Fahrlässigkeit
- 50 Prozent bei normaler grober Fahrlässigkeit und
- 75 Prozent bei schwerer grober Fahrlässigkeit
Was tun bei einer Quotelung?
In Paragraf 28, Abs. 2 VVG wird beschrieben, wie Sie gegen eine Quotelung vorgehen können. Sie als Versicherungsnehmer müssen gegenüber Ihrer Versicherung nachweisen können, dass keine Obliegenheitsverletzung vorlag. Dies kann beispielsweise durch Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen geschehen. Kürzt Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen die Leistung, so empfehlen wir Ihnen, einen Ombudsmann einzuschalten oder sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen.
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