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Versicherer warnen vor Bränden in Advents- und Weihnachtszeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mit Beginn der Adventszeit warnen die Versicherer vor Bränden durch in Flammen aufgegangene Adventskränze und Weihnachtsbäume. Im Dezember 2019 seien 29 000 Brände und somit rund 9000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst registriert worden, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Berlin mit. "Zum Jahresende brennt es öfter als üblich."

Pro Feuer entstand demnach ein Schaden von durchschnittlich rund 3556 Euro. Der Schadensmehraufwand zur Advents- und Weihnachtszeit lag bei rund 32 Millionen Euro, wie die Versicherer vorrechneten. Im Jahr 2018 seien es 31 Millionen Euro gewesen.

Gefahren auch nach Weihnachten

Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt brennen, betonte der GDV. "Dennoch wird diese Regel zu oft missachtet." Auch querfliegende Silvesterraketen und unachtsam gezündete Feuerwerkskörper seien zum Jahreswechsel brandgefährlich. Wie hoch die Versicherungsschäden allein durch Feuerwerkskörper rund um Silvester sind, konnte der GDV allerdings nicht aufschlüsseln.

Angesichts der Corona-Pandemie war zuletzt über ein Böllerverbot diskutiert worden, damit Einsatz- und Hilfskräfte sich nicht auch noch um silvesterbedingte Brände und Verletzungen kümmern müssen. Ein Beschlussentwurf der Bundesländer für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch sieht jedoch kein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk vor. Die Ministerpräsidenten wollen demnach lediglich das Böllern auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.

Welche Versicherung zahlt nach einem Brand

Nach einem Brand kommen in der Regel Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung für entstehende Schäden auf, erklärt der Bund der Versicherten.

Die Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel beschädigte oder vernichtete Einrichtung. Selbst Geschenke, die eigentlich unter dem Weihnachtsbaum landen sollten, sind mitversichert, sofern sie dem Brand zum Opfer gefallen sind.

Wird durch den Brand auch das Haus beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Wichtig zu wissen: Wer brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, läuft Gefahr, dass der Versicherer seine Leistung kürzt.