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Spiegel: mobilcom will Teile der UMTS-Milliarden zurückfordern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg/Büdelsdorf (dpa) - Der Mobilfunkanbieter mobilcom erwägt eine Klage auf Rückerstattung von Teilen der milliardenteuren UMTS- Lizenzgebühren. mobilcom-Sprecher Tobias M. Weitzel wies am Samstag allerdings zurück, dass schon eine Entscheidung über die angestrebte Erstattung der Umsatzsteuer gefallen sei. "Wir sind nicht unter Zeitdruck", sagte er der dpa auf Anfrage. Das Bundesfinanzministerium rechnet nicht damit, dass eine derartige Klage Erfolg haben wird.

Die Entscheidung über den Lizenzerwerb war unter dem früheren mobilcom-Chef und Gründer Gerhard Schmid gefallen. Das Flensburger Amtsgericht hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins gegen Schmid die "Abnahme der eidesstattlichen Versicherung" angeordnet. Am 23. März müsse Schmid die früher als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung persönlich vor Gericht abgeben, hiess es. Schmid soll dem Bericht zufolge wegen seines Insolvenzverfahrens eine noch genauere Vermögensübersicht aufstellen. Von Schmid und dem Amtsgericht war auch am Sonntag keine Stellungnahme zu erhalten.

Noch zögere mobilcom-Chef Thorsten Grenz die entscheidenden Schritte für eine Klage gegen den Bund einzuleiten. Grund seien die hohen Prozesskosten von bis zu 35 Millionen Euro, schreibt der "Spiegel". Grenz habe deshalb bei seinem Grossaktionär France Telecom nachgefragt, ob das französische Staatsunternehmen bereit sei, die Rechtskosten zu übernehmen. Eine schriftliche Antwort stehe noch aus. Allgemeine Unterstützung in der heiklen Frage hätten die Franzosen jedoch bereits signalisiert.

Hintergrund für die mögliche Milliarden-Klage ist die Frage, ob der Bund bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen für damals rund 100 Milliarden DM im Sommer 2000 Mehrwertsteuer ausweisen musste oder nicht. Mehrere Lizenznehmer haben dem Bericht zufolge inzwischen Rechtsgutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Die Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bund eine Mehrwertsteuer dann nicht hätte ausweisen müssen, wenn es sich um eine "hoheitliche Aufgabe" gehandelt hätte. Dies ist nach Ansicht von Gutachtern jedoch nicht der Fall.

Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen habe sich der Bund "eindeutig im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art" betätigt, sagte der Steuerrechtsexperte Prof. Dieter Birk von der Universität Münster dem "Spiegel". Insofern handele es sich klar um eine "Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes". Sollte diese Rechtsauffassung von einem Gericht bestätigt werden, könnten die betroffenen Unternehmen im Wege des Vorsteuerabzugs mehr als sieben Milliarden Euro vom Bund zurückfordern.

Die Bundesregierung hatte wiederholt erklärt, sie gehe nicht davon aus, dass mögliche Klagen Erfolg hätten. Der Staat habe bei der Versteigerung "im Kern eine hoheitliche Aufgabe" wahrgenommen. Die "kann mitnichten mit einer Steuer belastet werden", hatte ein Sprecher des Finanzministeriums zuletzt erklärt.