o2 lässt Kunden nicht gehen - Verträge werden einfach verlängert [Update]
Stand: 11.04.2003
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, versucht der Mobilfunkanbieter o2 Kunden trotz rechtzeitig erfolgter Kündigung nicht aus den Verträgen aussteigen zu entlassen.
In dem Schreiben behauptete o2, dass die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen ausgesetzt wurde. In den der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen hätten die Kunden dem jedoch nicht zugestimmt.
Als "besonders dreist" bezeichnet der TK-Experte Michael Wachs den Versuch o2s, die Kunden zur Verlängerung des Vertrages zu drängen. Dem Anschreiben war der Hinweis beigefügt, dass ein noch folgendes Verlängerungsangebot innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen sei. Andernfalls würde der Vertrag automatisch verlängert.
Wird der Kunde nicht von sich aus tätig, ignoriert O2 die Kündigung. Versuche, sich gegen die unfreiwillige Vertragsverlängerung zu wehren, werden mit dem Hinweis auf den nächstmöglichen Kündigungstermin abgewiesen. Eine Kündigung wäre allerdings erst in 12 Monaten möglich.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, sich nicht auf das kundenunfreundliche Gebahren des Mobilfunkanbieters einzulassen. Kunden sollten o2 klar machen, dass sie an einer Vertragsverlängerung nicht interessiert sind.
Roland Kuntze, Pressesprecher von o2 Germany, nahm nach Aufforderung durch Verivox folgendermassen Stellung zu dem Sachverhalt: "Ziel unserer Bemühungen ist es, unsere Kunden zu binden. Nach einer Kündigung machen wir dem Kunden ein Angebot, das seinen Wünschen entgegenkommt. Akzeptiert der Kunde dieses Angebot, handeln wir entsprechend: Wir verlängern den Vertrag, wir unterbreiten ein schriftliches Angebot oder wir führen die gewünschte Kündigung durch.
Der Kunde hat nach dem Telefonat die Möglichkeit schriftlich und auch mündlich beispielsweise von einer Vertragsverlängerung zurückzutreten. Sei es, dass er etwas missverstanden hat oder dass er nach einer Bedenkzeit doch von einer Vertragsverlängerung zurücktreten möchte."
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen