Handynutzer haftet nicht für Hacker-Attacken
Stand: 18.07.2007
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Hamburg - Gute Nachrichten für Handynutzer: Ein Mobilfunkanbieter muss laut einem aktuellen Gerichtsurteil nachweisen, dass ein Kunde Gespräche für mehrere tausend Euro wirklich selbst angewählt hat. Das Landgericht Augsburg hatte über die Klage einer Telefongesellschaft zu entscheiden, die von einem Kunden fast 14.000 Euro für angebliche Handygespräche mit teuren Sonderrufnummern, sogenannten Mehrwertdiensten, gefordert hatte. Solche Nummern werden zum Beispiel zur Abrechnung von Erotikangeboten oder Auskunftsdiensten genutzt. Kostenpunkt: Oft mehrere Euro pro Minute.
Die zuständigen Richter bezweifelten, dass der Kunde innerhalb weniger Tage, völlig abweichend von seinem sonst üblichen Telefonverhalten, wirklich bewusst diese immensen Gebühren angehäuft habe. Zudem folgte das Gericht der Aussage des Beklagten, in den fraglichen Zeiten mit Freunden unterwegs gewesen zu sein.
Folgerichtig entschieden die Richter in diesem Fall zu Gunsten des Kunden. Von großer Bedeutung ist allerdings, dass die Juristen wieder dem Telefonanbieter die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung auferlegt haben - bislang hatte die Rechtsprechung von den Kunden verlangt, nachzuweisen, dass sie die abgerechneten Gespräche nicht geführt haben.
In diesem Fall kam auch noch erschwerend hinzu, dass der Mobilfunkanbieter es auch unterlassen hatte, detaillierte Angaben zu den Betreibern der Mehrwertdienste zu machen. Nicht zuletzt dadurch sei "eine ordnungsgemäße Rechtsverteidigung für den Beklagten nicht möglich", wie das Gericht ausführt.
Die Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: "Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist ein erfreuliches Signal für mehr Kundenfreundlichkeit in der Telekommunikationsbranche und erschwert die unseriöse Geschäftemacherei mit teuren Servicenummern." Die Rechtsexpertin rät trotzdem dazu, grundsätzlich alle eingehenden Telefonrechnungen genau zu prüfen und zu archivieren. Im Streitfall können diese Daten vor Gericht als wertvolle Beweismittel dienen. Strittigen Rechnungen sollten Sie sofort schriftlich widersprechen und im Zweifel anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.