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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. THG-Quote: So funktioniert’s
  3. Steuerfrei für Privatpersonen
  4. Steuerliche Folgen für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Privatpersonen müssen die THG-Quote nicht versteuern, das hat das Bundesfinanzministerium bestätigt.
  • Unternehmen mit einer elektrisierten Firmenflotte unterliegen beim Verkauf der THG-Prämie den üblichen steuerlichen Regelungen.
  • Zählen E-Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, werden die Verkaufserlöse der THG-Quote den Betriebseinnahmen zugeordnet und sind steuerpflichtig.
  • Arbeitnehmende, welche die THG-Prämie ihres E-Firmenautos veräußern können, müssen sie als steuerpflichtige Einkünfte in der Steuerklärung angeben.

Besitzerinnen und Besitzer eines E-Autos oder eines anderen, zulassungspflichtigen E-Fahrzeugs, können seit Anfang 2022 jährlich die THG-Quote veräußern. Durch den zusätzlichen Gelderlös sind einige Menschen verunsichert, ob die Einkünfte der THG-Quote steuerpflichtig sind. Verivox widmet sich im nachfolgenden Artikel diesem Thema.

THG-Quote: So funktioniert’s

Privatpersonen mit E-Auto oder einem qualifizierten E-Fahrzeug können sich bereits seit Anfang 2022 einmal im Jahr ihre eingesparten CO2-Emissionen anrechnen lassen. In Form der THG-Quote können sie das daraus resultierende und vom Umweltbundesamt bestätigte Zertifikat verkaufen. Abnehmer sind in den meisten Fällen Mineralölkonzerne, die durch das Gesetz der Treibhausgasminderungsquote Auflagen unterliegen, jährlich ihre Emissionen zu verringern.

Beim Verkauf der THG-Quote erhalten Fahrerinnen und Fahrer von zulassungspflichtigen E-Fahrzeugen jährlich einen Geldbetrag, der mehrere Hundert Euro im Jahr 2022 betrug. Die Preisentwicklung der THG-Quote verlief seitdem negativ und beläuft sich aktuell auf rund 100 Euro.

Steuerfrei für Privatpersonen

Wer jedes Jahr dadurch Einnahmen erzielt, wird sich wahrscheinlich mit der Frage beschäftigen, ob die THG-Quote versteuert werden muss. Mit dieser Angelegenheit hat sich im Frühjahr 2022 zunächst das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz beschäftigt und etwas später das Bundesfinanzministerium.

In einem Beschluss vom 16. Mai 2022 bestätigte die Bundesbehörde, dass Privatpersonen die Einnahmen durch den Verkauf der THG-Quote nicht versteuern müssen. Da die Einnahmen komplett steuerfrei sind, müssen Sie die Erlöse nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben.

Steuerliche Folgen für Unternehmen

Neben Privatpersonen können auch Selbstständige mit E-Autos und Unternehmen mit einer elektrisierten Firmenflotte von der THG-Quote profitieren. Dabei werden die eingesparten Emissionen ebenfalls in Form eines Zertifikats pro Firmenwagen über spezialisierte Anbieter verkauft. Im Unterschied zu Privatpersonen gilt es jedoch die üblichen steuerlichen Regelungen zu beachten.

Sofern die E-Fahrzeuge dem Betriebsvermögen zugeschrieben sind, werden die Erlöse aus der THG-Quote den Betriebseinnahmen zugeordnet. Diese unterliegen wie gewohnt der Einkommensteuer und gehören entsprechend in die jährliche Steuererklärung.

In manchen Unternehmen profitieren hingegen die Arbeitnehmenden mit Firmenwagen von der THG-Quote. Wie die Details in Ihrem Betrieb aussehen, erfahren Sie in der Dienstwagenrichtlinie oder im Gespräch mit dem Fuhrparkmanagement.

Entscheidend ist, wer als Halterin oder Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegeben ist. Ist es Ihnen möglich, die THG-Quote des Dienstwagens zu verkaufen, handelt es sich im Unterschied zu den Erlösen bei einem ausschließlich privat genutzten E-Fahrzeug um steuerpflichtige Einkünfte.

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