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Sind Schäden an der Fußbodenheizung versichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Fußbodenheizungen sind eine feine Sache. Sie bieten zum einen wunderbar warme Füße. Zum anderen lassen sie mehr Stellfläche in den Räumen zu, da sie keine Wände blockieren. Aber wie sieht es aus, wenn es zu einem Schaden an der Fußbodenheizung oder durch die Fußbodenheizung kommt? Welche Versicherung bezahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Antrag zur Wohngebäudeversicherung wird explizit nach einer Fußbodenheizung gefragt. Der Versicherungsnehmer muss die Frage wahrheitsgemäß beantworten.
  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude. Schäden am Mobiliar werden durch die Hausratversicherung reguliert.
  • In der Hausratversicherung muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Leitungswasserdeckung ebenfalls angeben, ob eine Fußbodenheizung vorhanden ist.
  • Handelt es sich um eine Mietwohnung, kommt die Haftpflichtversicherung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters auf.

Fußbodenheizung: Bestandteil des Gebäudes

Zunächst einmal ist die Fußbodenheizung fest mit dem Gebäude verbunden, also ein Bestandteil. Daher greift bei einem Schaden zunächst die Wohngebäudeversicherung. Wird durch einen Defekt in der Fußbodenheizung jedoch eine andere Person oder deren Eigentum beschädigt, ist auch die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers gefragt.

Die Fußbodenheizung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung

Neben den Schäden, die durch Feuer oder Sturm an einem Gebäude auftreten können, deckt die Verbundene Wohngebäudeversicherung, kurz VWG, auch Schäden, welche durch „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“ entstanden sind. Dieser bestimmungswidrige Austritt kann nicht nur in einem Wasserrohr in der Wand passieren, sondern auch in Zusammenhang mit der Fußbodenheizung.

Dabei birgt eine Fußbodenheizung ein besonderes Risiko. Ein Rohrschaden in der Wand wird relativ bald durch nasse Flecken an der Wand sichtbar. Tritt Wasser aus der Fußbodenheizung aus, fällt dies auf, wenn sich noch eine Wohnung darunter befindet und deren Decke nass wird. Wasser wandert meist nach unten.

Handelt es sich um eine Erdgeschosswohnung, wird es kritisch, sofern der Bewohner nicht täglich die Kellerräume unter der Wohnung aufsucht und so auf den Schaden aufmerksam wird. Dazu kommt, dass der Fußboden bei einer Fußbodenheizung aus mehreren Schichten besteht (von oben nach unten):

  • Bodenbelag
  • Fußbodenheizung
  • Trittschalldämmung
  • Wärmedämmung
  • Bitumen
  • Betondecke

Bis der Schaden in der Wohnung oder den Räumen darunter sichtbar wird, muss eine große Menge Wasser ausgetreten sein.

Hinweis: Die Fußbodenheizung muss als erweitertes Risiko im Antrag der Wohngebäudeversicherung festgehalten werden. Sonst besteht kein Versicherungsschutz.

Wie sind Folge- und Begleitschäden und Kosten versichert?

Wichtig ist, dass die Police sogenannte Allmählichkeitsschäden umfasst. Austretendes Leitungswasser ist selten sofort sichtbar. Der Schaden wird erst nach einer Weile, eben allmählich, sichtbar. Üblicherweise greifen Versicherungen nur, wenn der Schaden sofort sichtbar und gemeldet wurde. Die Allmählichkeitsklausel bietet in diesem Fall aber auch Schutz bei zeitlich versetzter Schadensmeldung.

Neben der Schadenregulierung für Schäden durch das ausgetreten Wasser stehen aber auch die Schäden an der Fußbodenheizung selbst zur Diskussion. Bedenkt man, dass der Schaden im Verborgenen liegt, kann man sich ungefähr ausmalen, welcher Aufwand betrieben werden muss, die genaue Schadensstelle zu lokalisieren und anschließend zu beheben. Oft geht eine Fußbodenheizung mit einem Fliesenboden einher. Die Fliesen müssen abgeschlagen und die Heizung möglicherweise demontiert werden. Der nasse Fußboden muss trockengelegt werden, ebenfalls ein zeit- und kostenintensiver Vorgang.

Grundsätzlich muss man prüfen, ob der Schaden durch Fehler bei der Montage entstanden ist. In diesem Fall wäre der Monteur in der Haftung.

Aufräumkosten nicht unterschätzen

Je nachdem, wie aufwändig die Fußbodenheizung freigelegt werden muss, ist ein Container für den Abtransport des Bauschutts notwendig. Aufräumungskosten sind mit einem Sockelbetrag in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings macht es generell Sinn, diese Summe zu erhöhen. Aufräumkosten fallen auch an, wenn beispielsweise ein Baum auf das Hausdach fällt oder, im schlimmsten Fall, es zu einem Brandschaden kommt. Hinsichtlich der Kostenerstattung für Aufräumarbeiten lautet der Rat, nicht zu kleckern, sondern zu klotzen. Der Mehrbeitrag fällt marginal aus, kann aber Tausende von Euro einsparen.

Die Fußbodenheizung in der Mietwohnung

Die Auslegung der Versicherungsleistung im Eigenheim ist klar geregelt. Schäden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, für alle anderen Schäden, die an Gütern entstehen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, kommt die Hausratversicherung auf.

Wie sieht es aber in der Mietwohnung aus? Die Fußbodenheizung ist Eigentum des Vermieters. Wer haftet, wenn aus der Fußbodenheizung ausgetretenes Wasser das Eigentum des Mieters beschädigt? In diesem Fall ist es Sache der Haftpflichtversicherung des Vermieters, für mögliche Schäden aufzukommen. Dies kann entweder eine reine Vermieterhaftpflicht sein oder die private Haftpflichtversicherung, die auch eine begrenzte Anzahl vermieteter Wohneinheiten einschließt.