Reitbeteiligung
Ob Pferdebesitzer oder einfach nur Pferdefreund – von einer Reitbeteiligung profitieren alle. Wer sich kein eigenes Pferd leisten kann, der kümmert sich gerne um das Anderer. Viele Reiter suchen sich erst ein Pflegepferd, doch die meisten wollen mehr als nur das Pferd putzen und spazieren gehen. Pflegepferde sind gut geeignet für Kinder, die gerade das Reiten lernen, Reitbeteiligungen dagegen werden eher an heranwachsende bzw. erwachsene Reiter vergeben, die schon Erfahrung mitbringen. Dabei versorgt und reitet eine Person das Pferd einer anderen Person gegen Kostenbeteiligung. Aber auch für die Pferdebesitzer hat eine Reitbeteiligung große Vorteile. Sie werden nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell entlastet.
- Streitigkeiten bei der Reitbeteiligung
- Der richtige Reitbeteiligungsvertrag
- Unfallversicherung abschließen
- Fremdreiterrisiko
- Regelung bei Mitverschulden
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Tierhalterhaftpflicht vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Reitbeteiligungsvertrag dient dazu, sowohl den Pferdebesitzer als auch den potenziellen Fremdreiter vor hohen Schadenszahlungen zu schützen.
- Wird für die Reitbeteiligung ein Vertrag aufgesetzt, so empfiehlt es sich, im Zuge dessen auch gleich die Pferdehaftpflichtversicherung zu überprüfen.
- Kommt es zu einem Sturz oder Tritt und der Reiter wird verletzt, so tritt die Pferdehaftpflichtversicherung nicht in Kraft. Es ist daher unerlässlich, dass man als Reitbeteiligung eine private Unfallversicherung abschließt.
- Handelt der Fremdreiter, die Reitbeteiligung oder der Pfleger fahrlässig oder unvorsichtig, so übernimmt die Versicherung je nach leichter oder grober Fahrlässigkeit keine oder nur anteilige Kosten.
Streitigkeiten bei der Reitbeteiligung
Was für beide Parteien ein angenehmes Arrangement zu sein scheint, kann sich aber ganz schnell in hitzige Streitereien verwandeln – vor allem dann, wenn Sach- oder Personenschäden entstanden sind und die Haftungsfrage aufkommt. Daher ist es sinnvoll, einen Reitbeteiligungsvertrag aufzusetzen und eine Fremdreiterversicherung abzuschließen.
Der richtige Reitbeteiligungsvertrag
Ein Reitbeteiligungsvertrag dient dazu, sowohl den Pferdebesitzer als auch den potenziellen Fremdreiter vor hohen Schadenszahlungen zu schützen und die Rechte und Pflichten untereinander klarzustellen. Dass ein Vertrag erwünscht ist, sollte schon zu Beginn des Arrangements besprochen werden, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Gemeinsam können dann die Konditionen ausgehandelt und festgesetzt werden.
Um den Rechtsanwalt nicht mit dem Aufsetzen eines solchen Vertrages zu bemühen – und nicht auch noch ein Honorar zahlen zu müssen – können Musterverträge aus dem Internet verwendet werden. Ein verlässliches Muster für einen Reitbeteiligungsvertrag ist die Vorlage von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN. Diese kann auf der Homepage der FN gefunden werden.
Auch die Versicherung darf nicht fehlen: weder für die Reitbeteiligung…
Wird für die Reitbeteiligung ein Vertrag aufgesetzt, so empfiehlt es sich, im Zuge dessen auch gleich die Pferdehaftpflichtversicherung zu überprüfen und mit der beteiligten Person durchzusprechen. Eine Reitbeteiligung ist per Definition eine Person, welche sich an den Kosten für ein Pferd beteiligt und es im Gegenzug regelmäßig reitet und versorgt. Was viele aber nicht wissen, ist, dass die Pferdehaftpflichtversicherung zwar Schäden an fremden Personen und deren Eigentum übernimmt, nicht aber an der Reitbeteiligung selbst. Kommt es zu einem Sturz oder Tritt und der Reiter wird verletzt, so tritt die Pferdehaftpflichtversicherung nicht in Kraft. Es ist daher unerlässlich, dass man als Reitbeteiligung eine private Unfallversicherung abschließt.
… noch für den Fremdreiter
Fremdreiter sind Personen, die ein Pferd unregelmäßig und ohne Gegenleistung reiten. Schäden durch sie oder an ihnen sind in der Pferdehaftpflichtversicherung als sogenanntes Fremdreiterrisiko enthalten und es muss in der Regel keine eigene Fremdreiterversicherung abgeschlossen werden. Genauso verhält es sich, wenn Jugendliche oder Kinder ein Pflegepferd übernehmen.
Regelung bei Mitverschulden
Pferde sind Fluchttiere; und eben bei einer solchen Flucht oder der Abwehr gegen eine drohende Gefahr kann es schnell passieren, dass Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Ein Sturz ist genauso wie ein Tritt oder Biss eine schmerzhafte Angelegenheit, die häufig mit einem Knochenbruch im Krankenhaus endet. Da der Pferdehalter laut Gesetz haftet, muss er unter Umständen eine teure Behandlung bezahlen.
Doch nicht immer ist es das instinktive Verhalten der Vierbeiner, welches Unfälle verursacht. Handelt der Fremdreiter, die Reitbeteiligung oder der Pfleger fahrlässig oder unvorsichtig, so übernimmt die Versicherung je nach leichter oder grober Fahrlässigkeit keine oder nur anteilige Kosten. Dies wird jedoch von Fall zu Fall individuell beurteilt. Bei Vorsatz dagegen werden die Kosten nie übernommen. Grundlage dafür bildet § 834 BGB.
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