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Legitimationsprüfung

Als Legitimationsprüfung wird die Kontrolle der Identität einer Person bezeichnet. Im Geschäftsverkehr wird die Legitimationsprüfung verwendet, um sicherzustellen, dass die Unterschrift unter einem Dokument tatsächlich von der Person geleistet wurde, welche sie zu leisten hat. Die Unterschrift wird mit der auf dem Legitimationspapier (zum Beispiel Personalausweis) hinterlegten Signatur verglichen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was wird bei der Legitimation geprüft?
  3. Legitimationsprüfung per Post, online oder in einer Bankfiliale?
  4. Legitimationsprüfung bei Banken
  5. Legitimationsprüfung bei Versicherungen
  6. Legitimationsprüfung beim Notar
  7. Die gesetzliche Grundlage für die Legitimationsprüfung
  8. Wann ist keine Legitimationsprüfung nötig?
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Legitimationsprüfung ist für Privatpersonen notwendig, wenn sie Kunde bei einer neuen Bank werden oder eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen.
  • Für die Legitimationsprüfung brauchen sie einen Ausweis, der auch Anschrift und Lichtbild enthält. Es soll ein Personalausweis oder Reisepass mit Wohnsitzbestätigung reicht – eine Meldebescheinigung oder ein Führerschein beinhalten nicht die notwendigen Daten.
  • Ausländische Bürger sollten sicherstellen, dass ihr Personalausweis beziehungsweise Reisepass auch Daten wie Geburtsort und Anschrift enthält.

Was wird bei der Legitimation geprüft?

Laut Paragraf 1, Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) sind Gegenstand der Legitimationsprüfung einer natürlichen Person:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift

Das GwG sieht eine zwingende Überprüfung anhand eines gültigen Lichtbildausweises vor.

Für juristische Personen erfolgt die Legitimationsprüfung mittels Handelsregister, Vereinsregister oder ähnlicher anerkannten Auszüge. Für die vertretungsberechtigten Personen der juristischen Person gilt dann der gleiche Legitimationsprozess wie für eine natürliche Person. Neben den hier genannten Daten müssen im Rahmen der Überprüfung auch das Ausstellungsdatum, der Ausstellungsort, die Behörde, die das Dokument ausstellte, sowie die Ausweisnummer festgehalten werden.

Legitimationsprüfung per Post, online oder in einer Bankfiliale?

Es gibt drei mögliche Arten der Legitimationsprüfung für natürliche Personen. Am einfachsten ist es, den Personalausweis in einer Bankfiliale vorzuzeigen. Der gesetzliche Zwang zur Identitätsprüfung gilt aber natürlich nicht nur für die Filialinstitute, sondern auch für die Direktbanken, die in Deutschland tätig sind. Nun kann es einem Kunden aus München nicht zugemutet werden, zur Prüfung seiner Identität nach Hamburg zur neuen Bank seiner Wahl zu fahren. Daher gibt es zwei weitere Legitimierungsmöglichkeiten:

  • Mit dem PostIdent-Verfahren wird die Legitimationsprüfung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutsche Post AG vorgenommen. Der Kunde kann zusammen mit den Vertragsunterlagen auch einen Postident-Coupon herunterladen. Damit kann er sich beim Absenden des unterscribenen Vertrags durch die Postmitarbeiter legitimieren lassen.
  • Beim VideoIdent-Verfahren können sich Kunden den Gang zur Postfiliale ersparen. Sie bestätigen ihre Identität online per Webcam.

In allen Fällen ist es zwingend notwendig, einen gültigen Personalausweis vorzuzeigen. Ein Reisepass kann nur akzeptiert werden, wenn er eine Wohnsitzbestätigung enthält.

Legitimationsprüfung bei Banken

Wer ein Konto oder ein Depot eröffnen oder einen Kredit aufnehmen möchte, muss grundsätzlich bei der Bank eine Legitimationsprüfung durchlaufen. Im Rahmen der Kontenwahrheit muss überprüft werden, ob der Antragsteller tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der Geschäftsverbindung weitere Vollmachten ausgestellt werden sollen. Auch in diesem Fall muss sich das Institut von der Identität der Bevollmächtigten persönlich überzeugen.

Legitimationsprüfung bei Versicherungen

Versicherungsgesellschaften stehen dem Problem der Geldwäsche genauso gegenüber wie Banken. Vor diesem Hintergrund ist beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung ebenfalls eine Identitätsprüfung notwendig. Diese muss ab einer jährlichen Prämie von 1.000 Euro oder einer Einmalzahlung ab 2.500 Euro erfolgen. Auch für Verträge, welche mit einer dynamischen Beitragsanpassung ausgestattet sind, gilt eine generelle Pflicht zur Legitimationsprüfung.

Legitimationsprüfung beim Notar

Eine Legitimationsprüfung erfolgt auch bei der Protokollierung eines notariellen Kaufvertrages oder einer Beurkundung. Im Rahmen der Protokollierung verliest der Notar unter anderem den Satz „Die Anwesenden haben sich ordnungsgemäß ausgewiesen.“ Damit weist der Notar aus, dass die erklärende Person mit der unterzeichnenden Person identisch ist und die Beurkundung damit Rechtsbestand aufweist. Liegen dem Notar Bevollmächtigungen vor, muss er die Unterschrift darauf ebenfalls überprüfen. Dabei kann er auch auf entsprechende Register, wie Vereinsregister oder Handelsregister im Falle juristischer Personen zurückgreifen.

Die Gebühren des Notars für eine Legitimationsprüfung sind in Anlage 1.2.5.1 zum Gerichts- und Notarkostengesetz festgehalten (Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse).

Die gesetzliche Grundlage für die Legitimationsprüfung

Neben dem Geldwäschegesetz bieten sich noch zahlreiche weitere juristische Grundlagen. Dazu zählen die Strafprozessordnung (§ 163b), die Zivilprozessordnung (§§ 416 und 440,2 ZPO) und die Bundesnotarordnung (§ 21 BNotO).

Wann ist keine Legitimationsprüfung nötig?

Eine Legitimationsprüfung ist nur für Neukunden einer Bank notwendig. Wer zum Beispiel bei einer Bank ein Girokonto hat, muss sich nicht legitimieren lassen, wenn er einen Kredit aufnehmen will. Im Geschäftsverkehr kann auf eine Legitimationsprüfung verzichtet werden, wenn sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung alle Vertragspartner im Raum aufhalten und zweifelsfrei persönlich miteinander bekannt sind.

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