Strom-Netzentgelte: Haushalte werden 2026 geringfügig entlastet
Stand: 01.10.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Die staatlichen Zuschüsse in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten werden zu einer rechnerischen Senkung der Stromrechnungen der Haushalte um rund vier Prozent führen. Laut den Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird jedoch weniger als ein Drittel dieser Summe an die privaten Verbraucher weitergegeben.
Durchschnittlicher Strompreis sinkt um 1,52 Cent/kWh
Die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte sinken dank staatlicher Zuschüsse von aktuell 6,65 Cent/kWh auf 2,86 Cent/kWh. Diese Gebührensenkung kommt jedoch nicht direkt bei den Haushalten an, sondern führt lediglich zu niedrigeren Verteilnetzgebühren von rund 1,28 Cent/kWh.
Damit würde die Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde sinken. Beim aktuellen durchschnittlichen Haushaltspreis von 34,63 Cent/kWh entspricht dies einer Preissenkung von rund 4 Prozent. Geht man von einem Gesamtstromverbrauch der Haushalte in Deutschland von 131,4 TWh aus, liegt die gesamte Entlastung bei knapp 2 Milliarden Euro.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh kann mit einer durchschnittlichen Entlastung von rund 61 Euro rechnen. Paare mit einem Jahresverbrauch von 2.800 kWh werden um rund 42 Euro entlastet und bei einem Single-Haushalt mit 1.500 kWh sind es rund 23 Euro.
Übertragungsnetzentgelte wirken sich regional unterschiedlich aus
"Je nach Wohnort kann die Senkung der Netzentgelte deutlich stärker oder auch gar nicht ins Gewicht fallen", erklärt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen weniger Strom erzeugt wird."
Da es sich bei dem staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt, sind die Stromversorger nicht dazu verpflichtet, diese direkt weiterzugeben. Die niedrigeren Stromnetzgebühren fließen in die Kalkulation der Versorger ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Dadurch kann es passieren, dass Stromkunden erst den Stromversorger wechseln müssen, um tatsächlich von gesenkten Stromnetzgebühren zu profitieren.
"Von den 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wird voraussichtlich höchstens ein Drittel bei den Haushalten ankommen. Hinzu kommt, dass die Entlastung regional sehr unterschiedlich ausfällt, sodass viele Haushalte die Senkung gar nicht spüren werden. Damit bleibt die Regierung weit hinter ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück", sagt Thorsten Storck.