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Strom- und Gasnetzgebühren bleiben umstritten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Die Gebühren für die Strom- und Gasnetze machen rund ein Fünftel des Preises für Haushaltskunden aus. Die Rendite, die Strom- und Gasnetzbetreiber erwirtschaften dürfen, wird staatlich festgelegt und ist sehr umstritten. Für die kommenden Jahre zeichnen sich neue Auseinandersetzungen ab.

Bisher hat die Bundesnetzagentur hat noch keine Entscheidung über die künftige Höhe der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen getroffen. «Unser Zeitplan sieht eine Festlegung der Eigenkapitalverzinsung im Herbst 2021 vor», sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. Über die Höhe lasse sich jetzt noch keine Prognose treffen. «Ziel ist es, marktgerechte Eigenkapitalzinssätze festzulegen, die Investitionen in die Strom- und Gasnetze weiterhin gewährleisten», sagte der Sprecher weiter.

Gewerkschaft wehrt sich gegen niedrigere Renditen

Die Gewerkschaft Verdi hatte vor einer Absenkung der Sätze gewarnt. Die Eigenkapitalverzinsung geht in die Netzentgelte ein, die von den Verbrauchern mit ihren Strom- und Gasrechnungen bezahlt werden. Der Zinssatz wird jeweils für 5 Jahre festgelegt. Beim Gas beginnt die neue Regulierungsperiode 2023, beim Strom 2024.

Die Gewerkschaft Verdi hatte in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor einer Senkung der Renditen gewarnt. Wenn der Eigenkapitalzinssatz «wie erwartet durch die Bundesnetzagentur in der nächsten Regulierungsperiode gesenkt wird, werden Investitionen in die Netze immer weniger wirtschaftlich und Bestandsinvestitionen entwertet», heißt es in dem Schreiben, über das die «Wirtschaftswoche» zuerst berichtet hatte und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wenn dies so komme, werde sich der wirtschaftliche Druck negativ auf die Beschäftigten auswirken.

Bundesgerichtshof gab Bundesnetzagentur Recht

Über die Höhe der aktuell gültigen Eigenkapitalverzinsung hatte es Streit zwischen der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern gegeben. Die Auseinandersetzung ging bis vor den Bundesgerichtshof, der im Sinne der Netzagentur entschied.