Sinkende Energiepreise setzen Versorger unter Druck
Stand: 27.01.2023
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Niedrigere Großhandelspreise für Strom und Gas führen zu günstigeren Neukundenangeboten für Haushalte. Gleichzeitig erhöhen sie den Finanzbedarf von Energieversorgern, die Termingeschäfte zu höheren Preisen abgeschlossen haben. Um die Versorger zu stützen, hat die Bundesregierung das entsprechende Hilfsprogramm bis zum Ende des Jahres verlängert.
Die Großhandelsmärkte für Strom und Gas haben sich nach ihren Höchstständen im Herbst 2022 deutlich beruhigt – das Preisniveau ist jedoch nach wie vor hoch. Im vergangenen Herbst waren Preise von über 600 Euro pro MWh (Strom) und über 300 Euro MWh (Gas) keine Seltenheit. Angesichts einer guten Versorgungslage und vergleichsweise milden Temperaturen im Winter gab es seither einen starken Preisrutsch. Strom zur Lieferung im Folgemonat kostete zuletzt rund 125 Euro/MWh, die Gaspreise schwanken um die 60 Euro/MWh.
Höhere Sicherheiten müssen hinterlegt werden
Energieversorger, die im Sommer und Herbst zu hohen Preisen Termingeschäfte für dieses oder nächstes Jahr abgeschlossen haben, geraten dadurch unter Druck, denn Sie müssen diese Geschäfte jetzt höhere Sicherheiten hinterlegen.
Solche Nachzahlungen ("margin calls") werden nötig, wenn sich die Handelspreise für Termingeschäfte vor dem vereinbarten Lieferdatum stark ändern. Wenn wie derzeit das Preisniveau deutlich sinkt, müssen die Einkäufer von Energie höhere Barmittel an der Börse hinterlegen. Denn würde der Einkäufer zahlungsunfähig werden und die Energie nicht mehr zu dem vereinbarten Preis bezahlen können, hätte der Verkäufer Verluste.
Staat hilft bei der Finanzierung
Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben deshalb die Fortführung des "Finanzierungsinstruments Margining" bis Ende 2023 vereinbart, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, notfalls den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt.
Das Finanzierungsinstrument ist Bestandteil des im April 2022 verabschiedeten ersten Maßnahmenpakets zur Unterstützung betroffener Marktakteure angesichts der stark gestiegenen und volatilen Energiepreise. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt, die über eine Bundesgarantie abgesichert sind.
Wettbewerb um Neukunden zieht an
Die niedrigen Großhandelspreise kommen auch Haushalten zugute, die jetzt einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen wollen. Strom bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh kostet in der Grundversorgung im bundesweiten Schnitt derzeit 46,55 Cent/kWh, das günstigste überregionale Angebot liegt bei durchschnittlich 38,6 Cent/kWh.
Gas bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh kostet in der Grundversorgung im bundesweiten Schnitt derzeit 18,3 Cent/kWh, das günstigste überregionale Angebot liegt bei durchschnittlich 11,8 Cent/kWh.
Die durchschnittlichen Angebote für Neukunden durch überregionale Versorger liegen nun sowohl bei Gas als auch bei Strom unter den Preisgrenzen der Energiepreisbremsen. Bleibt es bei dieser Entwicklung, müssen Haushalte und Staat in diesem Jahr deutlich weniger für Energie bezahlen als befürchtet.