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- Das Wichtigste in Kürze
- Grundversorgung
- Warum ist der Grundversorgungstarif teurer als andere Tarife?
- Ersatzversorgung
- Garantierte Energieversorung
- Sondertarife
Das Wichtigste in Kürze
- In jeder Region gibt es einen Energieversorger, der alle Haushaltskunden beliefern muss. Das ist der örtliche Grundversorger.
- Beim Grundversorger gibt es meistens drei Arten von Tarifen.
- Im Grundversorgungstarif befinden sich Haushalte, die keinen speziellen Liefervertrag abgeschlossen haben.
- Der Ersatzversorgungstarif ist speziell für Kundinnen und Kunden, die von ihrem usrprünglichen Anbieter nicht mehr versorgt werden können.
- Sondertarife sind in der Regel günstiger, haben längere Laufzeiten und häufig eine Preisgarantie.
Grundversorgung
Jeder Haushalt in Deutschland hat Anspruch auf Grundversorgung mit Energie. Das bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher, die in eine neue Wohnung einziehen und sich nicht aktiv um einen Vertrag mit einem anderen Anbieter bemühen, schließen automatisch einen Grundversorgungsvertrag ab. Der Vertrag kommt durch den Verbrauch von Energie zustande, zum Beispiel durch das Betätigen des Lichtschalters (sogenanntes "konkludentes Verhalten").
Wissenswertes zur Grundversorgung
- Grundversorger ist immer der Anbieter, der im Netzgebiet vor Ort die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert.
- Der Grundversorger kann die Belieferung mit Energie nur in Ausnahmefällen ablehnen.
- Die Vertragsbedingungen in der Grundversorgung sind gesetzlich reguliert.
- Der Grundversorgungstarif hat keine Mindestvertragslaufzeit und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
In der Regel müssen Haushalte im Grundversorgungstarif deutlich mehr bezahlen als in anderen Tarifen. Eine Ausnahme war hier die Zeit der Energiekrise, die im Jahr 2022 ihren Höhepunkt hatte. Nach dem Wegfall der Gaslieferungen aus Russland mussten die meisten Energieversorger ihre Tarife drastisch erhöhen. Die örtlichen Grundversorger hatten jedoch langfristig Gas eingekauft und gaben so die höheren Einkaufspreise langsamer als andere Anbieter an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Mittlerweile jedoch ist die Grundversorgung sowohl für Gas als auch für Strom deutlich teurer als andere Energietarife.
Warum ist der Grundversorgungstarif teurer als andere Tarife?
Die Preisunterschiede zwischen Grundversorgung und alternativen Energietarifen sind vor allem auf die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Anbieter zurückzuführen. Grundversorger, die sehr viele Haushalte mit Energie beliefern und Kundinnen und Kunden nicht ablehnen können, kaufen langfristig große Mengen an Strom und Gas ein. Andere Anbieter dagegen reagieren auf die schwankenden Energiepreise auf dem Gas- und Strommarkt und können so von fallenden Preisen profitieren. Die günstigeren Einkaufspreise können sie an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung gilt für Haushalte, deren Versorgungslage unklar ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der bisherige Versorger aufgrund von Insolvenz das Recht auf Netznutzung verliert. In diesem Fall werden Haushalte für maximal drei Monate zu den Bedingungen der Ersatzversorgung mit Strom beziehungsweise Gas beliefert. Danach fallen sie automatisch in die Grundversorgung.
Wissenswertes zur Ersatzversorgung
- Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.
- Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen unverzüglich den Beginn und das Ende der Ersatzversorgung mitzuteilen.
- Sie können die Ersatzversorgung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, indem Sie einen anderen Energieanbieter mit der Belieferung beauftragen.
Die Ersatzversorgung kann deutlich teurer sein als der Grundversorgungstarif. Die Preise können jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Grundversorger haben so die Möglichkeit, gestiegene Beschaffungskosten direkt an die Kundinnen und Kunden in der Ersatzversorgung weiterzureichen.
Garantierte Energieversorung
Durch das System der Grund- und Ersatzversorgung kann in Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Versorgung mit Energie garantiert werden. Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom und Gas ist so in jedem Fall sichergestellt.
Sondertarife
In der Regel bietet der örtliche Versorger auch sogenannte Sondertarife an. Das sind Tarife außerhalb der Grundversorgung, bei denen Vertragsbestandteile wie Laufzeit, Regelung zu Preisanpassungen sowie Kündigungstermine und -fristen gesondert vertraglich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sind.
Wissenswertes zu Sondertarifen
- Die Mindestlaufzeit bei Sondertarifen beträgt meist 12 oder 24 Monate.
- Nach der Erstvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden.
- Viele Sondertarife haben für die Dauer der Erstlaufzeit eine Preisgarantie.
- Häufig loben Versorger bei Sondertarifen einen Neukunden- und/oder Sofortbonus aus.
Die Preise der Sondertarife sind durchschnittlich ein Drittel günstiger als die Tarife der Grundversorgung. Wer sich in der Grund- oder Ersatzversorgung befindet, kann somit durch einen Wechsel in einen Sondertarif einiges an Energiekosten einsparen. Zudem bieten viele Grundversorger spezielle Ökogas- beziehungsweise Ökostromtarife an, die in der Regel ebenfalls deutlich günstiger sind als die Grundversorgungstarife.
Viele der Sondertarife von Grundversorgern werden in unserem Energievergleich gelistet. Hier erfahren Sie auch direkt das jeweilige Einsparpotenzial im Vergleich zum Grundversorgungstarif.