Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
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Das Wichtigste in Kürze
- Erbrechtsschutz ist nur als Zusatz in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten.
- Die meisten Tarife übernehmen nur die Beratung, nur vereinzelte Angebote beinhalten mehr Schutz.
- Gerichtliche Leistungen gibt es oft erst nach 12 Monaten Wartezeit.
- Der Schutz greift nicht rückwirkend, also besser rechtzeitig abschließen und sicher sein.
- Das Wichtigste in Kürze
- Welchen Rechtsschutz gibt es für Erbrecht?
- Leistungen der Versicherung
- Kosten
- Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?
- Rechtsschutz für Erbrecht: Darauf sollten Sie achten
- Wichtige Regelungen zu Testament und Erbrecht
- Digitaler Nachlass: Auch das gehört zum Erbe
- Schnell zur passenden Rechtsschutzversicherung mit Erbrecht
- FAQ
Welche Rechtsschutzversicherung gibt es für Erbrecht?
Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen einer verstorbenen Person auf einen oder mehrere Hinterbliebene. Man spricht dabei vom Erblasser (Verstorbener) und von den Erben (Begünstigte). Wurde die Aufteilung des Nachlasses nicht schriftlich in einem Testament erfasst, greift die gesetzliche Erbfolge (mehr dazu im Kapitel "Erbrecht und Testament"). So ist etwa der Ehepartner immer mit erbberechtigt, auch Pflichtteilsansprüche spielen eine Rolle.
Wenn es um hohe Werte wie Immobilien oder größere Vermögen geht oder wenn ohnehin angespannte Familienverhältnisse herrschen, sind Konflikte bei der Erbschaft meist zu erwarten. In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz ein wichtiger Rückhalt sein.
Erbrechtsschutz nur als Zusatz im Privatrechtsschutz
Noch vor einigen Jahren waren Familienstreitigkeiten generell von einer Kostenübernahme ausgeschlossen. Inzwischen zahlen viele Versicherer immerhin die Gebühren für eine anwaltliche Beratung. Diese kann im Ernstfall bereits eine große Hilfe sein, etwa bei der Frage, ob Sie das Erbe antreten oder besser nicht.
Umfassendere Leistungen, wie die Vermittlung einer Mediation oder die Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bieten nur Premiumtarife. Das liegt daran, dass Erbstreitigkeiten häufig auftreten und für Versicherer ein hohes Kostenrisiko darstellen.
In unserem Tarifvergleich bei Verivox können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen, was die aktuellen Rechtsschutztarife in Sachen Erbrechtsschutz bieten können:
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?
Je nach Anbieter und Tarif kann eine Rechtsschutzversicherung im Erbrechtsschutz folgende Leistungen abdecken:
- Rechtliche Beratung
- Spezieller Beratungsrechtsschutz, etwa zu Testamentsthemen
- Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung
- Kosten für Rechtsanwalt und Gericht oft mit feststehender Höchstsumme
Wie bei Versicherungen üblich, unterscheiden sich die Leistungen von Anbieter zu Anbieter deutlich. Dazu ein vereinfachtes Beispiel:
- Gesellschaft A deckt im Basistarif die Beratung vollständig ab und zahlt bis zu 6.000 Euro für Mediation. Im Premiumtarif sind sogar bis zu 10.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten enthalten.
- Gesellschaft B übernimmt im Premiumtarif lediglich eine Beratung bis 1.000 Euro im erweiterten Beratungsrechtsschutz.

"Beim Erbrechtsschutz lohnt sich ein genauer Blick in die Tarifdetails. Meist ist nur die anwaltliche Beratung abgedeckt. Manche Tarife bieten zusätzlich eine Testamentsberatung oder unterstützen Konfliktlösung über eine Mediation. Dass auch Anwalts- oder Gerichtskosten übernommen werden, ist eine Ausnahme und findet sich nur in wenigen Premiumtarifen. Unsere Versicherungsexperten von Verivox helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie unsicher sind, welcher Schutz für Sie sinnvoll ist."
Wann greift der Versicherungsschutz nicht?
Die Versicherung zahlt nicht, wenn …
- der Erblasser bereits vor Vertragsabschluss verstorben ist.
- die Leistungen nicht im gewählten Tarif abgedeckt sind.
- der Rechtsfall nicht vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.
- die vertraglich vereinbarte Wartezeit noch nicht verstrichen ist.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz?
Der Erbrechtsschutz ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein innerhalb der privaten Rechtsschutzversicherung. Die Kosten richten sich unter anderem nach dem gewählten Tarif, dem Leistungsumfang, der Versicherungssumme, der Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Tarifart (Single oder Familie).
Ein Beispiel: Für einen 30-jährigen Angestellten kostet ein Basistarif mit Erbrechtsschutz rund 10 Euro im Monat – bei 150 Euro Selbstbeteiligung. In diesem Tarif ist in der Regel eine einmalige rechtliche Beratung enthalten, oft bis zu einem Betrag von 250 Euro.
Wer einen umfassenderen Schutz wünscht, in dem beispielsweise die Kostenübernahme für Mediation oder gerichtliche Verfahren mitversichert sind, muss mit rund 25 Euro monatlich oder mehr rechnen.
Rechtsschutzversicherung Tarifvergleich: So funktioniert es
Mit dem Verivox Online-Tarifrechner finden Sie den passenden Rechtsschutz-Tarif – schnell und einfach in 3 Schritten:
- Mit der Eingabe Ihrer aktuellen Tätigkeit und Ihrem Alter starten Sie in den Vergleich.
- Nun folgen die Angaben zu den Bereichen, die Sie gerne versichern möchten sowie weitere Angaben zu Ihrer Person.
- Nachdem Sie einige wenige Angaben zu möglichen Rabatten gemacht haben, gelangen Sie zu Ihren Angeboten. Finden Sie hier den für Sie passenden und günstigsten Tarif!
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht basieren auf der Höhe des Streitwertes. Je höher das Erbe ausfällt und je länger der Streit dauert, umso teurer wird der Rechtsstreit.
Deutlich formuliert: Beträgt das Erbe 10.000 Euro, lohnt sich dieser Einschluss in der Police kaum. Geht es um ein Einfamilienhaus und noch ein kleines Bankguthaben, kann der zusätzliche Erbrechtsschutz sinnvoll sein.
Rechtsschutz für Erbrecht: Darauf sollten Sie achten
Erstattungsgrenzen
Die Versicherungssumme ist ein entscheidendes Kriterium beim Vergleich von Privatrechtsschutz-Tarifen. So finden sich dort einige günstige Angebote mit unbegrenzter Versicherungssumme. Dazu sollten Sie wissen, dass für den Erbrechtsschutz meist abweichende Obergrenzen gelten.
Die Erstattung für eine Beratung durch einen Fachanwalt liegt – je nach Anbieter – zwischen 250 und 1.000 Euro.
Die Kostenübernahme für gerichtliche Verfahren wird aktuell nur von wenigen Premiumtarifen angeboten und ist begrenzt auf maximal 10.000 Euro.
Wartezeiten
Wartezeiten gehören bei Rechtsschutzversicherungen zum Standard. In vielen Fällen beträgt sie drei Monate, für manche Leistungen sogar bis zu drei Jahre. Beim Erbrechtsschutz gilt:
- Die einfache anwaltliche Beratung können Sie in vielen Tarifen sofort ohne Wartezeit in Anspruch nehmen.
- Für eine Unterstützung bei gerichtlichen Konflikten im Erbrecht, den beispielsweise die Arag in ihrem Premiumtarif anbietet, beträgt die Wartezeit zwölf Monate.
Rückwirkender Schutz? Leider nein.
Ein rückwirkender Versicherungsschutz – wie er beim Verkehrsrechtsschutz manchmal greift – ist beim Erbrechtsschutz nicht möglich. Auch ein echter Sofortschutz besteht in der Regel nur für die Erstberatung.
Wichtige Regelungen zu Testament und Erbrecht
Wenn eine Person stirbt, geht ihr Vermögen – also Geld, Immobilien, persönliche Gegenstände oder auch Schulden – auf die Erben über. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge oder wer erbt zuerst?
Die Erbfolge ist im Erbrecht geregelt und hier konkret in den Paragrafen §1924 bis §1926 im Bürgerlichen Gesetzbuch Buch 5. Demnach gibt es eine klare Rangfolge:
- Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
- Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- Dritte Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen
Innerhalb einer Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip: Lebt beispielsweise ein Kind des Erblassers noch, erben dessen Kinder (also die Enkel) nicht. Stirbt das Kind, treten die Enkel als Erben an seine Stelle.
Ehepartner erben immer mit
Die Höhe des Erbanteils des Ehepartners hängt davon ab, mit welchen Verwandten er sich das Erbe teilt. Gibt es Kinder oder Enkel des Verstorbenen, steht dem Ehepartner in der Regel ein Viertel des Nachlasses zu. Gibt es nur Erben aus der zweiten Ordnung oder nur Großeltern, können es auch 50 Prozent sein. In einer Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil zusätzlich.
Pflichtteil: Anspruch trotz Testament
Auch wenn ein Testament vorliegt, haben bestimmte Personen einen gesetzlichen Mindestanspruch:
- Kinder
- Ehepartner
- (falls keine Kinder vorhanden sind) Eltern
Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Testament: Was gilt?
Ein gültiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben, unterschrieben und idealerweise mit Datum versehen sein. Alternativ kann es notariell beurkundet und beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Besonderheit: Vor- und Nacherben
Ein Erblasser kann bestimmen, dass das Erbe zuerst an eine Person geht (Vorerbe) und später an eine andere weitergegeben wird (Nacherbe) – etwa um Familienvermögen gezielt weiterzugeben.
Digitaler Nachlass: Auch das gehört zum Erbe
Auch digitale Daten gehören zum Erbe. Wer nichts festlegt, überlässt Social-Media-Profile, E-Mail-Konten und Cloud-Daten dem Zufall – oder den Erben.
Darauf sollten Sie achten:
- Zugangsdaten regeln: Zugang zu Online-Konten geht auf die Erben über, sofern nichts anderes festgelegt ist.
- Vertrauensperson benennen: Erteilen Sie eine schriftliche Vollmacht mit klaren Anweisungen zum Löschen oder Archivieren.
- Liste sicher verwahren: Zugangsdaten nicht digital speichern, sondern ausdrucken und sicher hinterlegen.
- Testament oder Vollmacht: Der digitale Nachlass kann im Testament oder durch eine eigenständige Vollmacht geregelt werden.
Mehr Infos Hinweise finden Sie in unserem Verivox-Ratgeber zum digitalen Nachlass.
Schnell zur passenden Rechtsschutzversicherung mit Erbrecht
Sie suchen noch den richtigen Tarif oder möchten Ihre bestehende Versicherung wechseln? Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Klicks Angebote, die zu Ihrem Bedarf und Budget passen.
Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine eigenständige Versicherung für Erbrecht. In den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen ist Erbrecht ausgeschlossen, sodass lediglich die Kosten für die Erstberatung übernommen werden. Damit die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden können, muss eine private Rechtsschutzversicherung inklusive gewünschter Leistungen abgeschlossen sein.
Bei einer Erbstreitigkeit tragen die beteiligten Erben die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen lediglich die Beratungskosten mit einem Anwalt für Erbrecht, weshalb der Leistungsumfang einer Versicherung genau geprüft werden muss.
Die Kosten für die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt sind gesetzlich auf 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Weitere Kosten werden je nach Schwierigkeit und Umfang der Rechts- und Sachlage individuell angepasst.