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Digitaler Nachlass: Was ist das und wie regle ich ihn?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Was passiert mit Online-Accounts und Daten, wenn jemand stirbt? Mit dem digitalen Nachlass lässt sich diese Frage schon bei Lebzeiten regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zugangsdaten und Daten eines Online-Accounts gehen auf die Erben über, wenn der Inhaber des Kontos verstirbt.
  • Wer den Umgang mit seinen Daten nach dem Ableben nicht dem Zufall überlassen will, sollte eine Vertrauensperson bevollmächtigen und klare Anweisungen geben, was zu archivieren und was zu löschen ist.
  • Die für die Vertrauensperson bestimmte Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern sollte man nicht speichern, sondern ausdrucken und an einem sicheren Ort verwahren.

Was versteht man unter einem digitalen Nachlass?

Wenn jemand stirbt, bleiben nicht nur seine Besitztümer und Vermögenswerte zurück. Neben dem materiellen und finanziellen Erbe gibt es häufig auch ein digitales Erbe – nämlich in Form von E-Mail-Konten, Accounts in sozialen Netzwerken oder Daten auf PCs, Tablets, Smartphones und bei Cloud-Anbietern. Dazu können auch finanzielle Verpflichtungen kommen, etwa aus Online-Abos bei Netflix, Spotify und Co.

Klarheit durch das Facebook-Urteil

Lange Zeit war juristisch unklar, was beim Ableben eines Menschen mit dessen Online-Daten geschehen soll. Strittig war insbesondere die Frage, ob der Online-Anbieter die Zugangsdaten und Inhalte an die Erben herausgeben muss – immerhin handelt es sich oft um sehr persönliche Daten, Bilder und Dokumente.

Im so genannten „Facebook-Urteil“ hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 abzuwägen, ob grundsätzlich beim digitalen Nachlass das Fernmeldegeheimnis oder das Erbrecht Vorrang hat. Konkret ging es um die Frage, ob Facebook einer Mutter Zugang zum Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren müsse. Die BGH-Richter legten klar: Ein Online-Konto geht wie andere Besitztümer oder Verträge im Todesfall auf die Erben über, und somit müssen Online-Dienstleister den Erbberechtigten Zugang zu den Konten von Verstorbenen gewähren (BGH-Urteil vom 12.07.2018, Aktenzeichen BGH III ZR 183/17).

Digitales Erbe: Wie ist die Rechtslage im Todesfall?

Wer einen Online-Account besitzt, hat mit dem digitalen Dienstleister einen Vertrag abgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein kostenloses oder um ein kostenpflichtiges Konto bzw. Abo handelt.

Beim Ableben eines Vertragspartners gilt wie bei anderen Verträgen auch der Grundsatz, dass zunächst dessen Erben in den Vertrag eintreten und diesen weiterführen. Eine automatische Kündigung des Vertrags ist im Regelfall nicht vorgesehen. Wenn die Erben laufende Online-Verträge des Verstorbenen auflösen wollen, müssen sie daher aktiv werden und eine Kündigung aussprechen. Handelt es sich um Verträge mit längeren Kündigungsfristen, sollten sich die Erben erkundigen, ob einer vorzeitige Sonderkündigung im Todesfall möglich ist.

Wie regle ich am besten den digitalen Nachlass?

Sinnvoll ist es, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Damit lassen sich nicht nur Unstimmigkeiten im Erbenkreis vermeiden, etwa wenn es um die Löschung oder den Erhalt persönlicher Dokumente geht. Mit einer klaren Regelung ist überdies sichergestellt, dass die Erben den digitalen Nachlass im Sinne des Verstorbenen behandeln.

Was soll mit Daten und Dokumenten geschehen?

Wichtig ist es festzulegen, wie die Erben mit Online-Accounts und den darauf befindlichen Daten umgehen sollen. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen, wie etwa:

  • die Umstellung von Accounts auf sozialen Netzwerken in den Gedenkmodus mit Erhalt der Daten
  • die Löschung von Accounts mit Archivierung der Daten
  • die Löschung von Accounts mitsamt den dazugehörigen Daten

Testament oder Vollmacht?

Die Anweisungen lassen sich entweder im Testament oder über die Erteilung einer Vollmacht an eine Vertrauensperson festhalten. Beide Dokumente sind nur dann rechtswirksam, wenn sie handschriftlich verfasst sowie datiert und unterschrieben sind.

Das Testament hat den Vorteil, dass der Umgang mit den digitalen Daten zusammen mit den anderen Bestimmungen zum letzten Willen in einem Dokument festgehalten ist. Allerdings ist bei jeder neuen Anweisung zum digitalen Erbe ein neues Testament erforderlich.

Eine Vollmacht lässt sich hingegen unabhängig vom Testament erteilen. Darin benennt der Verfasser eine Vertrauensperson und gibt die Anweisungen zum Umgang mit den Daten im Todesfall. Wichtig ist, dass dem Text der Vollmacht eindeutig deren Gültigkeit „über den Tod hinaus“ zu entnehmen ist.

Zugangsdaten hinterlegen

Neben den juristischen Fragen sollten Verbraucher die ganz konkreten technischen Belange im Blick behalten. Der Aufwand für die Erben oder Bevollmächtigten lässt sich wesentlich reduzieren, wenn für sie eine Liste mit Zugangsdaten an einem sicheren Ort – etwa zu Hause im Tresor oder im Bankschließfach – hinterlegt wird.

Wichtig: Speichern Sie auf keinen Fall Nutzernamen und Passwörter auf Ihrem Computer oder Smartphone. Im Fall eines Hackerangriffs könnten sonst kriminelle Dritte Zugriff auf Ihre Online-Konten erhalten.

Vorsorge bei Google- und Facebook-Accounts

Einzelne Online-Dienstleister bieten ihren Nutzern an, die Anweisungen für den Umgang mit dem digitalen Erbe auf ihrem Account direkt in ihrem Kontoprofil zu hinterlegen. Dazu zählen auch die großen Online-Portale Google und Facebook:

  • Google bietet in seinen Profileinstellungen einen Kontoinaktivität-Manager an. Dort lässt sich eine Vertrauensperson hinterlegen, die Zugang zum Konto erhält, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Aktivität erfolgt.
  • Facebook versetzt Nutzerkonten in den so genannten Gedenkzustand, wenn das Unternehmen über den Tod eines Nutzers informiert wird. Die dort befindlichen Beiträge bleiben für die ursprünglich definierte Zielgruppe sichtbar. Hat die verstorbene Person bei Facebook einen Nachlasskontakt angelegt, informiert Facebook diesen bei Aktivierung des Gedenkzustandes. Der Nachlasskontakt kann dann entscheiden, ob das Konto erhalten bleiben oder gelöscht werden soll.

Checkliste: Woran Sie beim digitalen Nachlass denken sollten

  • Erstellen Sie eine Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern zu den wichtigsten Online-Accounts.
  • Halten Sie darin auch fest, ob Ihre Konten und Daten im Todesfall gelöscht oder archiviert werden sollen.
  • Speichern Sie diese Liste nicht auf dem Computer ab, sondern drucken Sie diese aus und deponieren das Dokument in einem Tresor oder im Bankschließfach.
  • Legen Sie eine Vertrauensperson fest, die im Todesfall Zugang zu Ihren Onlinekonten und Daten erhalten soll. Erstellen Sie für die Vertrauensperson eine datierte und unterschriebene Vollmacht für den Zugang zu Ihren Daten. Wichtig: Die Vollmacht muss „über den Tod hinaus“ gelten. Sinnvoll ist es, wenn Sie auch festlegen, was der Bevollmächtigte tun soll, wenn Sie aufgrund Koma, Demenz oder anderer Umstände dauerhaft nicht mehr fähig sind, sich um Ihre Daten zu kümmern.
  • Machen Sie von der Vollmacht eine Kopie für sich selbst und übergeben Sie das Original an die Vertrauensperson.
  • Setzen Sie Ihre Familienangehörigen darüber in Kenntnis, wie Sie Ihren digitalen Nachlass geregelt haben.