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Kostenfallen bei Handytarifen umgehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht jeder günstige Handytarif ist so preiswert, wie es auf den ersten Blick aussieht.
  • Achten Sie bei der Tarifbuchung auf die laufenden und die einmaligen Kosten.
  • Gängige Kostenfallen sind etwa hohe Anschlussgebühren oder befristete Rabatte.

Die Grundregel bei der Tarifwahl lautet: Buchen Sie einen bedarfsgerechten Tarif. Denn während manche viel Datenvolumen beim Streaming verbrauchen, telefonieren andere lieber stundenlang. Ein optimaler Handytarif sollte das eigene Nutzungsspektrum möglichst vollständig abdecken und gleichzeitig günstig sein. Bei der Auswahl des Handytarifes sollte Sie jedoch mögliche Stolpersteine im Auge behalten. Verivox erklärt, wie Sie die fünf gängigsten Kostenfallen umgehen.

1. Hohe Anschlussgebühren

Sie haben einen vielversprechenden Tarif mit günstiger Grundgebühr gefunden, bei dem auf den ersten Blick alles passt? Dann vergessen Sie nicht den Zusatzblick auf die einmaligen Kosten. Es gibt einige Tarife, die zwar bei den laufenden Kosten unschlagbar günstig erscheinen. Allerdings können einmalige Kosten wie die Anschlussgebühr sehr hoch sein. Unser Tipp: Im Tarifvergleich sind alle einmaligen und laufenden Kosten transparent aufgeführt. So sehen Sie auf einen Blick, welche Kosten wann anfallen.

2. Befristete Rabatte

Viele Tarifanbieter locken ihre Kunden mit satten Rabatten in den ersten Monaten. Doch was kostet der Tarif danach? Häufig schnellen dann die Preise in die Höhe und der ausgewählte Tarif kostet richtig Geld – so wird das anfängliche Schnäppchen zur Kostenfalle. Häufig laufen Tarife mit günstigen Neukundenkonditionen zwei Jahre lang. In unserem Mobilfunkrechner bilden wir übrigens auch Durchschnittspreise ab: Alle Kosten werden zusammengerechnet und auf 24 Monate umgelegt. Das macht einen fairen Vergleich aller Tarife möglich.

3. Datenautomatik: Service oder Kostenfalle?

Bei gängigen Internet-Flatrates steht ein bestimmtes Inklusivvolumen zur Verfügung. Ist das gebuchte Volumen aufgebraucht, wird die Internetgeschwindigkeit gedrosselt. Bei einigen Anbietern gibt es jedoch die sogenannte Datenautomatik. Dann wird neues, kostenpflichtiges Internetvolumen hinzugebucht, bevor die Drosselung greift. Wird mehrere Monate hintereinander Zusatzvolumen aufgebucht, kann es sogar passieren, dass Sie automatisch in einen höheren und teureren Tarif eingestuft werden.

Ist Ihr Datenvolumen tatsächlich regelmäßig zu knapp bemessen, vergleichen Sie am besten Tarife. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss zu prüfen, wie der gewünschte Anbieter zur Datenautomatik steht und ob diese sich gegebenenfalls dauerhaft ausschalten lässt.

Ratgeber: Wie viel Datenvolumen wofür?

4. Teure Folgeeinheiten bei günstigen Pakettarifen

In den meisten Standardtarifen sind Flatrates mittlerweile Standard. Doch noch immer gibt es Pakettarife mit Frei-Minuten und Frei-SMS, die auf den ersten Blick sehr günstig aussehen. Wenn Sie innerhalb dieses Kontingents bleibt, sind diese Tarife auch tatsächlich besser geeignet als umfangreiche Flatrates. Kleine Minutenpakete eignen sich jedoch nur für ausgesprochene Wenignutzer.

Zur Kostenfalle können die Tarife nämlich werden, wenn die Minute oder SMS sehr teuer ist, sobald die Frei-Einheiten aufgebraucht sind. Dann sollten Sie einen Tarif buchen, bei dem die Folgekosten fair sind oder der Flatrates enthält. Gleiches gilt übrigens auch für die seltener werdenden Tarife mit netzinternen Flatrates, in denen Anrufe in fremde Netze teuer sein können.

5. Abofallen und Premium-Dienste auf der Handyrechnung

Nicht zuletzt sei auf Abofallen und kostenpflichtige Premium-Dienste hingewiesen, die man sich beispielsweise ungewollt über Werbung einfängt. Diese Kostenfalle steht zwar nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Handytarif, wird aber über die Handyrechnung abgerechnet. Mit einer sogenannten Drittanbietersperre können Sie unerwünschten Rechnungsposten von Drittanbietern einen Riegel vorschieben. Diese lässt sich über einen Hotline-Anruf beim Mobilfunkanbieter oder auch online im jeweiligen Kundenbereich aktivieren.

Ratgeber: Drittanbietersperre auf dem Smartphone einrichten

Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Ab 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus.