Wie der Handytarif vorzeitig gewechselt werden kann
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Ist die Unterschrift einmal unter den Handyvertrag gesetzt, gilt die vereinbarte Vertragsdauer. Doch es kann vorkommen, dass Kundinnen und Kunden vorzeitig aussteigen möchten – etwa, weil der Vertrag nicht aufs Nutzerverhalten passt oder weil mittlerweile ein attraktiverer Tarif auf dem Markt ist. Eine Kündigung während der Laufzeit ist in den meisten Fällen zwar ausgeschlossen. Es besteht aber die Möglichkeit, beim selben Anbieter in einen anderen Tarif zu wechseln.
Aus dem Tarif "kaufen"
Ein Tarifwechsel hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und wird von den Konditionen der Anbieter bestimmt. Ein Tarif-Upgrade ist in der Regel kostenlos möglich. Ein Downgrade kann dagegen mit Kosten verbunden sein. Die genauen Konditionen und Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Anbieter. Oft wird eine neue Vertragslaufzeit aufgesetzt, die mit dem Vertragswechsel beginnt. Zudem kann es sein, dass der Wechsel erst nach einer gewissen Laufzeit möglich ist. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob sich ein vorzeitiger Wechsel, bei dem Gebühren entstehen, dann auch wirklich lohnt.
Vorzeitiger Wechsel
Wer bei der Telekom unter Vertrag ist, kann innerhalb der ersten 12 Monate jederzeit kostenlos in einen höherwertigen Tarif wechseln. Der Tarifwechsel in einen günstigeren oder gleichwertigen Tarif ist frühestens nach 12 Monaten möglich und kostet einmalig mindestens 49,95 Euro. Die Restlaufzeit des alten Vertrags bleibt immer bestehen.
Wer seinen Mobilfunkvertrag beim Netzbetreiber Vodafone hat, kann jederzeit kostenlos in einen teureren Tarif wechseln. Ein Downgrade ist ebenfalls kostenlos, allerdings erst nach dem 21. Vertragsmonat möglich.
Bei O2 muss ein Wechsel individuell beim Kundenservice erfragt werden. Kundinnen und Kunden können einen Tarifwechsel beauftragen, wenn sie ihren Vertrag verlängern.
Bei Handy-Discountern lässt sich der Tarif meist ebenfalls vor der Laufzeit wechseln – die Konditionen sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen. Bei den Marken von 1&1 Drillisch wird der Tarifwechsel beispielsweise im Online-Kundencenter durchgeführt. Die Kosten variieren, je nach monatlichem Paketpreis, Wechselgebühr und Vorfälligkeit für den bisherigen Tarif. Bei einem Netzwechsel fallen einmalig 6,80 Euro im alten Tarif an.
Netzwechsel nicht ohne Weiteres möglich
Je nach Anbieter kann unter bestimmten Umständen auch ein Netzwechsel erfolgen. Allerdings sind Sie dabei auf die Kulanz Ihres Anbieters angewiesen. Wenn aber schon zu Beginn des Vertrags bemängelt wird, dass das Netz nicht so gut wie versprochen ist, stehen die Chancen nicht schlecht. 1&1 Drillisch ist der einzige Mehrnetzanbieter, der einen Netzwechsel prinzipiell zulässt – dabei werden einmalig 6,80 Euro berechnet (Bsp. DeutschlandSIM). Aber auch hier wird auf die jeweiligen Tarifbedingungen verwiesen.
So finden Sie den passenden Handytarif
Wer sich von Anfang an für den richtigen Tarif entscheidet, spart sich später Ärger und den Aufwand des Wechsels. Da die Auswahl groß ist, sollte man eine kleine Bestandsaufnahme des eigenen Nutzerverhaltens vornehmen: In welche Netze telefoniere ich hauptsächlich? Wie viel Datenvolumen brauche ich? Möchte ich schon mit 5G surfen oder reicht LTE-Geschwindigkeit aus? Über einen Online-Vergleichsrechner finden Sie mit den entsprechenden Filtereinstellungen leicht den passenden Tarif. Wer sich nicht lange binden möchte, kann auch einen Vertrag mit kurzer Laufzeit (zum Beispiel 1 Monat) abschließen oder auf Prepaid-Angebote ohne Vertragsbindung setzen.
Nicht vergessen: Nach der Mindestlaufzeit Tarif prüfen
24-Monats-Verträge gehören zum Ablauf der Mindestlaufzeit generell auf den Prüfstand. Viele Mobilfunkkundinnen und -kunden stecken in alten Verträgen, die meistens viel schlechtere Konditionen bieten als aktuelle Angebote. Eine Flatrate mit 10 Gigabyte Datenvolumen gibt es heute bereits ab rund 10 Euro im Monat, wenn man kein neues Handy über den Vertrag finanziert. Viele zahlen in diesen Tarif-Geräte-Kombinationen nach zwei Jahren drauf: Sie wissen nicht, dass ihr Smartphone bereits abbezahlt ist, sich die monatliche Grundgebühr im Regelfall aber nicht verringert.
Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Seit 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus.
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