Reisewarnung bis Ende April: Das sollten Sie wissen
Stand: 20.03.2020
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Mainz – Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige, touristische Reisen gilt bis mindestens Ende April 2020. Nach deutschem Recht gebuchte Reisen dürfen kostenlos storniert werden. Doch zu welchen Bedingungen ist eine Stornierung möglich? Debattiert wird derzeit darüber, ob es Bares oder einen Gutschein als Erstattung gibt.
Erstattung erhalten: Bar oder Gutschein
Pauschalurlauber können ihre gebuchten Reisen kostenlos stornieren – falls der Anbieter das nicht von sich aus tut. Verweisen Sie bei Ihrer Stornierung auf ein „unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis“ (§ 651h Abs. 3 BGB). Sie sollten dann eine volle Erstattung erhalten. Nicht klar ist allerdings, ob diese in Bar oder als Gutschein geleistet wird. Während Kunden ihr Geld zurückwollen, fürchtet die Reisebranche um ihre Existenz. Nach Vorschlägen aus der Bundesregierung sollen Verbraucher künftig Gutscheine erhalten anstelle von Erstattungen. Damit könnten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in der Krise finanziell entlastet und vor Liquiditätsengpässen bewahrt werden. Bislang haben Kunden das Recht auf eine umgehende Erstattung ihres Geldes.
Bares oder Gutschein als Erstattung?
Erstattungen bis Ende April sind Pflicht
Eine Reisewarnung ist reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis. Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.
Reisen in einigen Monaten nicht eilig stornieren
Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird. Für Reisen, die ab Mai stattfinden, ist eine kostenlose Stornierung nicht unbedingt möglich. Daher mahnt die Verbraucherzentrale: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst ab Mai stattfinden sollen, sei nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Hier komme es entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter die außergewöhnlichen Umstände vorliegen – und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann.
Bezahlte Stornokosten werden bei andauernder Reisewarnung erstattet
Wer eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko mit entsprechenden Stornokosten absagt, erhält diese später nur zurück, wenn zum Zeitpunkt der Reise immer noch eine Reisewarnung gilt, so die Experten. Oder es liegen weiterhin außergewöhnliche Umstände vor, etwa eine Einreisesperre durch das jeweilige Zielland. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.
Individualreisende bekommen meist ihr Geld zurück
Derzeit wird der internationale Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.
Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. Ratschlag: Abwarten, bis die Airline den Flug storniert.
Das gilt für Hotels und Ferienwohnungen
Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.
Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünfte-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten.