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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dienst- oder Amtshaftpflicht versichert berufliche Haftungsrisiken im Bereich Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • In der Praxis richten sich Schadensersatzansprüche Dritter oft gegen den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn - und nicht gegen den Beschäftigen selbst.
  • Die Höhe der Versicherungssumme können Sie bei vielen Anbietern selbst wählen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was versichert die Dienst- bzw. Amtshaftpflicht?
  3. Schäden durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  4. Günstige Konditionen durch geringe Anzahl an Schadensfällen
  5. Versicherungsschutz lässt sich häufig anpassen
  6. Das ist Verivox

Was versichert die Dienst- bzw. Amtshaftpflicht?

Generell versicherbare berufliche Haftungsrisiken sind Personen- und Sachschäden genauso wie Vermögensschäden.

Einschränkungen bestehen jedoch häufig bei Vermögensschäden, wodurch je nach Tarif und Versicherung einzelne Berufsgruppen ausgeschlossen werden können. Alternativ kann der Versicherungsschutz von Vermögensschäden auch vollständig ausgeschlossen werden.

Für bestimmte Berufsgruppen: Ergänzung von Vermögensschaden sinnvoll

Als Ergänzung zu dieser Versicherung kann sich deshalb oftmals der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung anbieten. Zu den Versicherungsleistungen einer Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung zählt allerdings nicht nur die Regulierung des Schadens, sondern in der Regel auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Somit überprüft der Versicherer die Ansprüche Dritter oder des Arbeitgebers und übernimmt bei Bedarf die Schadensabwehr.

Schäden durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Beschäftigten im öffentlichen Dienst können im Rahmen ihrer Tätigkeit unterschiedliche Fehler oder Missgeschicke unterlaufen. Insbesondere bei Zeitdruck und Überlastung oder durch eine Vielzahl an Anforderungen sowie stetigen Änderungen können Schäden infolge von Unachtsamkeit und mangelnder Konzentration auftreten. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Beschädigung von öffentlichem Eigentum handeln oder beispielsweise bei Lehrern um eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn sich ein Schüler während einer Unterrichtsstunde verletzt.

Ebenso können Finanzbeamten Fehler aufgrund einer Unachtsamkeit entstehen, die bei einem Steuerzahler finanzielle Nachteile zur Folge haben.

Ein weiteres Beispiel sind Polizisten, die einen Unbeteiligten bei einem Einsatz verletzen. Sogar Verwaltungsangestellten und anderen Beschäftigten, die ausführende Tätigkeiten ausüben, können im Rahmen ihres Berufes Fehler passieren, die zum Teil hohe finanzielle Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

Günstige Konditionen durch geringe Anzahl an Schadensfällen

In der Praxis ist es häufiger der Fall, dass sich die Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn und nicht gegen den Beschäftigten selbst richten.

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber im Anschluss gegen den Beschäftigten Regressforderungen stellen. Dass sich Schadenersatzansprüche Dritter direkt gegen den Beschäftigen richten, kommt hingegen nicht so häufig vor. Dies ist jedoch bei berechtigten wie unberechtigten Forderungen nicht ausgeschlossen und kann für den Beschäftigten sehr negative finanzielle Folgen haben.

Aufgrund einer recht geringen Anzahl von gemeldeten Schadensfällen wird die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung häufig zu günstigen Konditionen angeboten, wodurch sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schon zu geringen Jahresbeiträge absichern können.

Versicherungsschutz lässt sich häufig anpassen

Viele Dienst- und Amtshaftpflichtversicherungen bieten Versicherten die Möglichkeit, die Deckungssummen frei zu wählen. Insbesondere bei Personenschäden liegen die Deckungssummen häufig bei mehreren Millionen Euro. Vermögensschäden weisen hingegen oftmals die geringste Mindestdeckung auf, können aber den individuellen Risiken angepasst werden. Darüber hinaus lassen sich oftmals auch die versicherbaren Risiken an die individuellen Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Ergänzend wird zum Beispiel eine Deckung beim Verlust von Dienstschlüsseln, beim Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum oder bei Schäden an einem Fahrzeug, welches dienstlich genutzt wurde, mit angeboten.

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