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Grenze für die PKV wird 2026 deutlich höher

Versicherungspflichtgrenze

Private Krankenversicherung

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  • Günstigster Tarif:
    ARAG ME900, PVN – 224,87 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil)
  • Teuerster Tarif:
    Debeka N, NG, PVN – 346,38 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil)

So haben wir verglichen:
Für diesen Vergleich haben wir Tarife mit sehr ähnlichem Leistungsumfang ausgewählt. So zeigen wir Ihnen, wie groß Ihr mögliches Einsparpotenzial bei gleichbleibender Leistung ist.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2025)

Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das ist die Versicherungspflichtgrenze
  3. Höhe
  4. Bruttoarbeitseinkommen zählt
  5. Einkommensgrenze unterschritten: Folgen
  6. Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro monatlich.
  • 2026 beträgt sie 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat.
  • Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können in die private Krankenversicherung wechseln.

Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Gehaltsgrenze, ab der Angestellte von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Dieser Betrag wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.

  • Liegt Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
  • Verdienen Sie regelmäßig mehr, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV und können sich privat versichern.

Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für die Rentenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze bezieht sich nur auf die Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt Ihr Gehalt über diesem Betrag, zahlen Sie dennoch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Höhe der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2025

Die Versicherungspflichtgrenze steigt seit Jahren kontinuierlich an – und liegt im Jahr 2025 bei 73.800 €. Für 2026 steigt die Grenze voraussichtlich auf 77.400 €. Damit verschiebt sich der mögliche Wechsel in die private Krankenversicherung erneut nach oben.

Der Grund für die regelmäßigen Anpassungen liegt in der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung: Steigen die Einkommen, steigt auch die Versicherungspflichtgrenze.

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze 2022-2026

Jahr
Versicherungspflichtgrenze
Besondere Versicherungspflichtgrenze
2026 77.400 € 69.750 €
2025 73.800 € 66.150 €
2024 69.300 € 62.100 €
2023 66.600 € 59.850 €
2022 64.350 € 58.050 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze

Die besondere Versicherungspflichtgrenze kommt nur für Personen infrage, die bereits vor dem 1.1.2003 privat versichert waren. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Versicherungspflichtgrenze stark angehoben. Damit nicht zu viele Versicherte in die Krankenkasse zurückkehren mussten, wurde mit der besonderen Versicherungspflichtgrenze eine Art Bestandsschutz eingeführt.

Früh prüfen, clever wechseln

Prüfen Sie, ob ein Wechsel in die PKV vor der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze sinnvoll für Sie sein könnte.

Zur Beratung

Bruttoarbeitseinkommen zählt

Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Betrachtet wird das voraussichtliche Einkommen der nächsten zwölf Monate.

  • Überschreiten Sie bei einem Jobwechsel erstmals die Einkommensgrenze im neuen Job, können Sie mit Beginn der neuen Arbeit in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Bekommen Sie im Laufe eines Jahres eine Gehaltserhöhung, mit der Sie dann über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können Sie zum 1. Januar des Folgejahres in die private Krankenversicherung wechseln. Ihr Gehalt muss jedoch voraussichtlich dauerhaft über dem Grenzbetrag liegen. Ihre Krankenkasse informiert Sie, wenn Ihre Versicherungspflicht in der GKV endet. Nach dem Erhalt dieser Information haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihren Austritt aus der GKV zu erklären. Verpassen Sie diese zwei Wochen, müssen Sie die regulären Kündigungsfristen einhalten.

Einkommensgrenze gilt nicht für jeden

Für Selbstständige und Beamte gilt die Einkommensgrenze für den Wechsel in die PKV nicht, da sie grundsätzlich versicherungsfrei sind, also nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind. Das Gleiche gilt für Studenten, Arbeitslose und Hausmänner oder -frauen.

Was zählt zum Einkommen?

Betrachtet wird das regelmäßige Einkommen aus einer Beschäftigung über zwölf Monate hinweg. Dazu zählen:

  • Bruttogehalt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Regelmäßig pauschal abgegoltene Überstunden
  • Regelmäßige Provisionen

Nicht hinzu gerechnet werden dagegen beispielsweise:

  • Familienzuschläge
  • Einzelne Überstunden
  • Gewinnbeteiligung
  • Selbstständiger Nebenjob

Einkommen bei Nebenbeschäftigung

Haben Sie neben Ihrem Hauptberuf eine Nebenbeschäftigung, wird diese grundsätzlich zum Brutto-Einkommen hinzugerechnet. Eine Ausnahme gilt bei einer nicht sozialabgabenpflichtigen geringfügigen Beschäftigung.

Üben Sie nebenher zwei Minijobs aus, wird nur der zuerst aufgenommene bei der Berechnung ausgeklammert. Der zweite dagegen zählt zum Einkommen hinzu.

Beispiel:

Einkommen
Höhe
Jahresgehalt
anrechenbar
Hauptjob 4.000 € 48.000 € ✔️
Nebenjob 1 350 € 4.200 €
Nebenjob 2 300 € 3.600 € ✔️
Jahreseinkommen 51.600 €

Das anrechenbare Jahresentgelt beträgt somit 51.600 Euro und bleibt unter der Einkommensgrenze.

Einkommensgrenze unterschritten: Folgen

Da die Versicherungspflichtgrenze regelmäßig angehoben wird, kann es passieren, dass Ihr Gehalt unter diesen Betrag fällt. In diesem Fall werden Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 1. Januar des Jahres, für das die höhere Einkommensgrenze gilt.

Sinkt Ihr Gehalt unter die Grenze, weil Sie beispielsweise Ihre Stunden reduzieren, werden Sie sofort wieder versicherungspflichtig, auch wenn diese Reduzierung mitten im Jahr geschieht.

Befreiung von Versicherungspflicht möglich

Wenn Sie lieber weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür haben Sie drei Monate Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungspflicht eintritt.

Keine Änderung wegen Kurzarbeit

Bei Kurzarbeit oder einer anderen nur kurzfristigen Senkung des Gehalts (bis zu drei Monate) tritt keine Änderung Ihres Versicherungsstatus ein.

Kein Wechsel ab 55 Jahre

Sind Sie älter als 55, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt für Privatversicherte keine direkte Rolle. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung hat Einfluss auf die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten.

Diese Grenze gibt das maximale Einkommen an, für das gesetzlich Versicherte Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 66.150 Euro im Jahr. Wer also 90.000 Euro im Jahr verdient, bezahlt seinen Krankenkassenbeitrag dennoch nur für die 66.150 Euro. Der Rest bleibt beitragsfrei.

Indirekt hat die Beitragsbemessungsgrenze Einfluss auf den Zuschuss, den Arbeitgeber ihren privat versicherten Angestellten für die PKV zahlen. Denn Arbeitgeber müssen nur so viel als Zuschuss bezahlen, wie sie auch höchstens für gesetzlich Krankenversicherte zahlen würden.

Unterscheiden müssen Sie davon aber beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese liegt im Jahr 2025 bei 96.600 Euro.