Checkliste für Baby und Geburt
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Wenn Nachwuchs kommt, sind Freude und Aufregung groß. Auch während der Schwangerschaft gibt es jede Menge zu tun – von der Einrichtung des Kinderzimmers über Behördengänge bis hin zu den Anschaffungen für die Erstausstattung. Mit dem ersten Kind ändert sich auch der Bedarf bei einigen Versicherungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erweitern Sie die Privathaftpflicht um den Schutz für deliktunfähige Kinder.
- Schließen Sie eine Risikolebensversicherung ab. Versichern Sie so viel, dass bei Tod eines Elternteils genügend Geld bis zum Erwachsenwerden des Kindes vorhanden ist.
- In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es für Kinder die kostenlose Familienversicherung. In der privaten Krankenversicherung wird für Kinder ein eigener Beitrag fällig.
- Wir haben die wichtigsten To-Dos Schritt für Schritt in einer kostenlosen Checkliste zusammengefasst.
Junge Familien können den Versicherungsschutz optimieren
Bei vielen Versicherungen ändert sich durch den Familienzuwachs auch der Versicherungsbedarf. Bei diesen Versicherungen sollten Sie die Leistungen an die neue Lebenssituation anpassen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäuderversicherung
1. Haftpflichtversicherung erweitern
Eine private Haftpflichtpolice sollten Sie bereits vor dem ersten Kind besitzen. Wenn im bestehenden Vertrag noch keine Kinder eingeschlossen sind, sollten Sie jetzt auf einen Familientarif umstellen. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, zum Beispiel, wenn es mit dem Fußball aus Versehen die Fensterscheiben des Nachbarhauses zertrümmert, springt die Versicherung ein. Wichtig für den umfassenden Familienschutz: Achten Sie darauf, dass deliktunfähige Kinder in die Leistungen eingeschlossen sind. Der Extraschutz gilt für Kinder bis 7 Jahren, im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren. Sie können für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden, sofern Sie als Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wenn niemand verantwortlich ist, muss eigentlich die Haftpflicht nicht zahlen. Das ist aber unter Nachbarn ärgerlich und deswegen haben die Versicherer den Schutz erweitert.
Gut zu wissen: Achten Sie auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die deliktunfähigen Kinder, denn diese ist gerade bei Basistarifen auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro bis 10.000 Euro begrenzt.
2. Risikolebensversicherung für den Ernstfall
Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Auch bei großen Darlehen, wie laufenden Baufinanzierungen, kann die Todesfallsumme als Sicherheit eingesetzt werden. Gerade falls Sie nicht verheiratet sind und eine Witwen- oder Witwer-Rente wegfällt, ist die Absicherung für den Ernstfall wichtig.
Die Versicherungssumme sollte bei Familien mit Kindern ausreichend hoch sein. Setzen Sie den Betrag so hoch an, dass die Kosten abgedeckt sind, bis Ihr Kind finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Als Faustregel kann gelten: Versichern Sie das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens. Im Laufe der Zeit können Sie die Versicherungssumme erneut anpassen, zum Beispiel, wenn sich das Einkommen ändert oder ein zweites Kind dazukommt.
3. Rechtsschutz für die ganze Familie
Wenn beide Partner noch über einzelne Policen verfügen, können Sie diese jetzt als Familienrechtsschutzversicherung zusammenlegen. Bei den meisten Versicherern lassen sich Ehepartner und Familienmitglieder mit absichern. Im privaten, beruflichen und beim Rechtsschutz für Verkehrssachen sind meist alle Familienmitglieder mitversichert.
Doch wie lange sind Kinder mitversichert? Der Schutz gilt bis zur Volljährigkeit, wenn Ihr Kind dann bereits auf eigenen Beinen steht. Bis zum 25. Lebensjahr sind Kinder über die gemeinsame Familienpolice abgesichert, wenn sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden.
4. Die ganze Familie krankenversichern
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner und Kinder beitragsfrei im eigenen Vertrag mitversichern. Alle versicherten Familienmitglieder haben somit Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert, bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Melden Sie nach der Geburt das Kind zügig bei der Krankenkasse an.
Sind beide Elternteile privat versichert, so wird auch das Kind in der privaten Krankenversicherung versichert. Melden Sie das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei Ihrem Anbieter an. Er ist verpflichtet, das Kind ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif aufzunehmen, der dem Leistungsniveau der Tarife der Eltern entspricht.
Wenn allerdings ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert ist, kommt es darauf an, welches Elternteil wieviel verdient.
5. Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen
Kann ein Elternteil nicht mehr arbeiten, kompensiert die Berufsunfähigkeitsrente den Einkommensausfall. Bekommt die Familie Zuwachs, sollten Sie die Versicherungssumme anpassen. Denn im Ernstfall müssen nun mehr Personen ausreichend abgesichert sein. Als Faustregel gilt: Damit keine Versorgungslücke entsteht, sollten mindestens 75 Prozent des Einkommens abgesichert sein.
Wichtig zu wissen: Achten Sie beim Abschluss eines Vertrages darauf, dass eine Nachversicherungsmöglichkeit besteht. So können Sie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn die Familie wächst.
6. Private Unfallversicherung anpassen
Wem im privaten Bereich oder in seiner Freizeit ein Unfall widerfährt, der ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier sichert die private Unfallversicherung ab. Paare mit Kindern können auch hier die einzelnen Policen zu einer privaten Familienunfallversicherung zusammenlegen. Insbesondere wenn ein Elternteil mehr verdient, ist die Police eine wichtige zusätzliche Absicherung.
7. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Steht mit dem ersten Kind auch der Umzug in eine größere Wohnung ins Haus? Ihre Hausratversicherung zieht ganz einfach mit Ihnen zusammen um. Passen Sie die Versicherungssumme an die neue Wohnsituation an, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
To-Do: Teilen Sie Ihrer Versicherung schon vorab die neue Adresse mit. Sonst liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor und im Schadensfall sehen Sie keinen Cent.
Ziehen Sie von der Wohnung in ein Eigenheim, wird die Wohngebäudeversicherung wichtig. Sie schützt Ihre Immobilie gegen Schäden durch Sturm, Feuer, Hagel und Starkregen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch grob fahrlässig verursachte Schäden beinhalten – zum Beispiel, wenn Sie die Waschmaschine laufen lassen und der Keller geflutet wird. In diesem Fall kommt die Versicherung für die Schäden auf, die am Gebäude selbst entstanden sind.