Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
- Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Berechnung des relevanten Gehalts
- JAEG überschritten
- JAEG unterschritten
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro monatlich.
- 2026 steigt sie auf 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat an.
- Arbeitnehmer, deren Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Betrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Verdienen Sie mehr als die JAEG, sind Sie entweder freiwillig gesetzlich krankenversichert oder Sie wechseln in die private Krankenversicherung (PKV).
Für Beamte oder Selbstständige hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Bedeutung.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren. Zum 1. Januar 2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze stark erhöht und liegt seitdem über der Beitragsbemessungsgrenze.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde für diese Personen als Bestandschutz eingeführt, da sonst zu viele Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung hätten wechseln müssen. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze deckt sich mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bezeichnet den Betrag, bis zu dem Sie höchstens Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen.
Beispiel:
Sie verdienen 100.000 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2026 bei 69.750 Euro pro Jahr. Ihre Krankenkassenbeiträge werden also nur für diese 69.750 Euro fällig. Die restlichen 30.250 Euro bleiben beitragsfrei. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten jedoch andere Beitragsbemessungsgrenzen.
Keine Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze nicht relevant. Ihr Versicherungsbeitrag wird unabhängig von Ihrem Gehalt berechnet.
Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr angepasst. Dies sind die aktuellen Werte:
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Jahr
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
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Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
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|---|---|---|
| 2026 | 77.400 € | 69.750 € |
| 2025 | 73.800 € | 66.150 € |
| 2024 | 69.300 € | 62.100 € |
| 2023 | 66.600 € | 59.850 € |
| 2022 | 64.350 € | 58.050 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Berechnung des relevanten Gehalts
Um versicherungsfrei zu werden, also von der Pflichtversicherung in einer Krankenkasse befreit zu werden, muss Ihr Gehalt über zwölf Monate hinweg über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Betrachtet wird Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen wie einmalige Boni zählen nicht dazu. Wird der Bonus jedoch regelmäßig mindestens einmal im Jahr ausgezahlt, wird er zum Jahresgehalt hinzugerechnet.
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Anrechenbar
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Nicht anrechenbar
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|---|---|
| Bruttogehalt | Familienzuschläge |
| Urlaubs- und Weihnachtsgeld | Einzelne Überstunden |
| Regelmäßig pauschal abgegoltene Überstunden | Gewinnbeteiligung |
| Regelmäßige Provisionen | Selbstständiger Nebenjob |
Beispiel:
- Jahresbruttogehalt: 80.000 Euro
- Weihnachtsgeld: 5.000 Euro
- Einmaliger Jubiläumsbonus 5.000 Euro (nicht anrechenbar)
- Das Jahresentgelt beläuft sich somit auf 85.000 Euro und liegt somit über der JAEG. Es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehrfachbeschäftigung
Haben Sie außer Ihrem Hauptberuf noch einen Nebenjob, wird dieses Gehalt zum anrechenbaren Einkommen addiert.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Minijob haben. Dieser wird nicht zum Jahresentgelt hinzugerechnet. Haben Sie allerdings zwei Minijobs, zählt der zweite Nebenjob wiederum zum Einkommen dazu. Nicht angerechnet wird nur der Minijob, den Sie zuerst aufgenommen haben.
Auswirkungen einer Entgeltumwandlung
Haben Sie im Rahmen einer Entgeltumwandlung bei Ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, senkt dies Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Auch hier gilt wieder eine Grenze: Unberücksichtigt für das Jahresentgelt bleibt ein Beitrag bis zur Höchstgrenze des Steuerfreibetrags. Diese liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Wandeln Sie mehr um, zählt der Überschuss zum Jahresentgelt dazu.
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten: Was muss ich tun?
Wenn Sie die JAEG überschreiten, entfällt für Sie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können dann entweder freiwillig weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben oder in die private Krankenversicherung eintreten.
Bei einem neuen Job
Treten Sie eine neue Stelle an, bei der Sie voraussichtlich dauerhaft mehr verdienen als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie sich mit Antritt der neuen Stelle sofort privat versichern.
Gehaltserhöhung im Laufe eines Jahres
Steigt Ihr Gehalt unterjährig an, können Sie sich ebenfalls privat krankenversichern. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch erst ab dem ersten Januar des Folgejahres. Bis zum 31.12. des laufenden Jahres sind Sie weiterhin pflichtversichert.
Wenn Ihr Gehalt nach einer Gehaltserhöhung voraussichtlich dauerhaft über der JAEG bleibt, wird Sie die Krankenkasse darüber informieren, dass Sie künftig freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Sie haben nach dem Erhalt der Information zwei Wochen Zeit, Ihren Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären.
Damit dieser Austritt wirksam wird, müssen Sie allerdings zeitnah eine alternative private Krankenversicherung nachweisen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die normale Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung von zwei Monaten zum Monatsende.
Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten
Sinkt das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt grundsätzlich sofort eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Keine Pflicht bei kurzfristigen Änderungen
Liegt das Gehalt nur vorübergehend (bis zu drei Monate lang) unter der JAEG, folgt keine Versicherungspflicht.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Rutscht Ihr Gehalt nur deshalb unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, weil diese angehoben wurde, können Sie sich von Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie in Teilzeit gehen und Ihre Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte vergleichbarer Stellen im Unternehmen reduzieren. Sie müssen in diesem Fall außerdem in den letzten fünf Jahren versicherungsfrei gewesen sein.
Kein Wechsel in GKV über 55
Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie nur in wenigen Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Häufig gestellte Fragen
Betrachtet wird nur das Bruttoeinkommen.
Familienzuschläge werden nicht angerechnet.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird meist im Herbst für das kommende Jahr im Rahmen der Sozialversicherungsgrößen festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt dafür einen Referentenentwurf fest. Dieser durchläuft mehrere Prozessschritte, bis er als Verordnung am 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Den Fortschritt dokumentiert das BMAS auf seiner Webseite.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt.