Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Pflegebedürftige können Verhinderungspflege beantragen, wenn die normalerweise pflegende Person zum Beispiel krank ist oder Urlaub machen möchte. Das heißt, der Pflegebedürftige kann eine Vertretung engagieren und erhält dafür Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, damit die Pflegekasse die Verhinderungspflege bezahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Verhinderungspflege?
  3. Voraussetzungen für Verhinderungspflege
  4. Wer kann die Verhinderungspflege leisten?
  5. So viel Geld gibt es
  6. Dauer der Leistung
  7. Einfluss auf Pflegegeld
  8. Antrag
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, die Personen ab Pflegegrad 2 beantragen können.
  • Die Verhinderungspflege können professionelle Pflegekräfte oder Privatpersonen übernehmen.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage Verhinderungspflege.
  • Den Antrag auf Verhinderungspflege können Pflegebedürftige auch rückwirkend stellen.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die genauen Umstände der Urlaubsvertretung für Pflegekräfte regelt das Sozialgesetzbuch im XI. Buch, Paragraph 39. Dort heißt es in Absatz 1: "Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr."

Sinn der Verhinderungspflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen genügend Freiraum für Erholung zu geben. So können sie das Telefon auch mal ausschalten und müssen nicht ständig für den Pflegebedürftigen in Bereitschaft sein.

Was sind die Voraussetzungen für Verhinderungspflege?

Um einen Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflegebedürftigen sind in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft und werden zu Hause gepflegt.
  • Die häusliche Pflege muss schon seit mindestens sechs Monaten durchgeführt worden sein, bevor die vertretende Pflegeperson mit ihrer Arbeit beginnt.

Wer kann die Verhinderungspflege leisten?

Die Verhinderungspflege können sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Privatpersonen wie Nachbarn oder Freundinnen durchführen.

Wenn die Pflege vertretungsweise Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad übernehmen, erhalten Pflegebedürftige geringere Leistungen. Konkret zählen dazu: Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder sowie zum Beispiel Stief- oder Schwiegereltern, Stiefkinder, Schwiegerenkel, Schwager und Schwägerinnen sowie Stiefgroßeltern.

Wie viel Geld erhalte ich für die Verhinderungspflege?

Bedürftige, die Verhinderungspflege beantragen, erhalten pro Jahr Leistungen in Höhe von maximal 1.612 Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es ist zudem möglich, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Die Kurzzeitpflege ist eigentlich für die stationäre Pflege über einen begrenzten Zeitraum hinweg gedacht. Von noch nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege können zusätzlich bis zu 50 Prozent für die Verhinderungspflege verwendet werden. Das heißt, die Leistungen können sich um maximal 806 Euro erhöhen, also auf insgesamt 2.418 Euro. Umgekehrt ist dies ebenfalls möglich.

Erfolgt die Pflege durch Verwandte ersten und zweiten Grades, zahlt die Pflegekasse lediglich das reguläre Pflegegeld, anteilig für den konkreten Zeitraum der Verhinderungspflege. Insgesamt kann die Leistung das Anderthalbfache des monatlichen Pflegegeldes ausmachen. In Ausnahmefällen, wenn für die vertretende Pflegeperson beispielsweise Fahrtkosten anfallen oder ein Verdienstausfall besteht, können sich diese Leistungen bis auf maximal 1.612 Euro erhöhen. Dieselben Regeln gelten für Pflegepersonen, die mit dem Bedürftigen in einem Haushalt leben.

Wie lange zahlt die Pflegekasse Leistungen zur Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Das entspricht 42 Tagen. Diese muss der Pflegebedürftige nicht am Stück in Anspruch nehmen, sondern kann sie über das ganze Jahr verteilen. Auch zur stundenweisen Freizeitgestaltung oder für wichtige Termine der regulär pflegenden Person kann der Bedürftige eine Vertretung engagieren.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiterhin ausgezahlt?

Wer zu Hause gepflegt wird, erhält Pflegegeld, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Nimmt er Verhinderungspflege in Anspruch, erhält er nur noch die Hälfte des Pflegegeldes. Das gilt allerdings nicht für eine stundenweise Vertretung, konkret für Zeiträume von weniger als acht Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Wenn also die reguläre Pflegeperson einen Arzttermin hat oder für zwei Stunden ins Kino geht, erhält der Bedürftige weiterhin das volle Pflegegeld. Auch während eines längeren Zeitraums von zum Beispiel 14 Tagen würde das Pflegegeld nur für 12 Tage gekürzt, am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege dagegen nicht.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Bedürftige bei ihrer Pflegekasse. Meist gibt es das Antragsformular auch online zum Download. Um gut planen zu können und sich eventuell beraten zu lassen, empfiehlt es sich, den Antrag zu stellen, bevor die Vertretung beginnt. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch im Nachhinein können Pflegebedürftige die Kosten für die Verhinderungspflege noch mit der Pflegekasse abrechnen. So können Pflegebedürftige auch in Not- und Krankheitsfällen schnell eine Ersatzpflegeperson organisieren, ohne erst auf die Bewilligung des Antrags warten zu müssen.

Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Pflegezusatzversicherung

  • Schneller Marktüberblick
  • Beratung durch Experten
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation