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Der Pflege-Bahr ist eine staatliche Förderung für private Pflegezusatzversicherungen. Tarife, die die im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen, werden mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst. Das soll helfen, die Versorgungslücke zu schließen, die entsteht, weil die gesetzliche Pflegeversicherung im Bedarfsfall nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Den Vorschlag brachte 2012 der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP ein – nach ihm wurde der Zuschuss benannt. Das PNG trat am 1. Januar 2013 in Kraft, seitdem können privat Pflegeversicherte ihre Verträge fördern lassen. Bei Verivox erfahren Interessierte mehr über den Pflege-Bahr, ob er sich lohnt und wann sie ihn erhalten können.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Pflege-Bahr?
  3. Pflege-Bahr: Beiträge und Leistungen
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflege-Bahr ist ein staatlicher Zuschuss für Pflegezusatzversicherungen, der die private Vorsorge erleichtern soll.
  • Wer mindestens 10 Euro monatlich in seine Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält 5 Euro Förderung pro Monat.
  • Bei Pflege-Bahr-Tarifen ist keine Gesundheitsprüfung notwendig und es dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden.
  • Die Stiftung Warentest empfiehlt den Pflege-Bahr nur Personen, die von anderen Versicherungen aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters abgelehnt werden.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Pflege-Bahr?

Der Pflege-Bahr zeichnet sich dadurch aus, dass er auch Personen eine private Pflegevorsorge ermöglicht, die woanders normalerweise keinen Vertrag bekommen würden – zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder eines geringen Einkommens. Versicherungsnehmer müssen nämlich nur wenige formale Voraussetzungen erfüllen, um einen geförderten Pflegeversicherungstarif zu erhalten:

  • Sie müssen mindestens 10 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen, um die Förderung in Höhe von monatlich 5 Euro zu erhalten.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse beziehen oder bezogen haben.
  • Wartezeiten von bis zu 5 Jahren sind möglich.
  • Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Versicherungen hingegen müssen speziellen Anforderungen genügen, um einen Pflege-Bahr-Tarif anbieten zu können:

  • Es muss sich um eine Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung handeln.
  • Die Versicherung darf keine Gesundheitsprüfung verlangen.
  • Sie darf keine Risikozuschläge erheben oder jemanden von ihrer Leistung ausschließen.
  • Sie verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • Versicherungsnehmern, die auf finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Bürgergeld) angewiesen sind, darf die Versicherung kündigen. Alternativ kann sie den Vertrag vorübergehend bis zu 3 Jahre ruhen lassen.
  • Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen.
  • Die Abschlusskosten dürfen 2 Monatsbeiträge, die Verwaltungskosten 10 Prozent der Bruttoprämie nicht übersteigen.

Pflege-Bahr: Beiträge und Leistungen

Die Höhe der Beiträge für eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist nach dem Eintrittsalter gestaffelt. Die Erhebung von Risikozuschlägen ist laut dem PNG nicht erlaubt. Im Pflegefall muss die Versicherung für jeden Pflegegrad einen bestimmten monatlichen Mindestbetrag leisten. Der volle Satz, den es in Pflegegrad 5 gibt, beträgt 600 Euro pro Monat.

Die individuelle Leistungshöhe hängt davon ab, wie viel der Versicherungsnehmer einzahlt – die Summe wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Durch den staatlichen Zuschuss erhöht sich der monatliche Beitrag um 5 Euro, was die Höhe der Zahlungen bei Pflegebedarf positiv beeinflusst. Den Zuschuss beantragt die Versicherung selbst bei der zuständigen Stelle, die ihn an sie auszahlt. Versicherungsnehmer brauchen also nichts weiter zu tun. Wem die Pflege-Bahr-Leistungen nicht ausreichen, der kann bei vielen Versicherern einen Kombi-Tarif abschließen.

Lohnt sich der Pflege-Bahr für mich?

Die Stiftung Warentest kritisiert den Pflege-Bahr dafür, vor allem in den Pflegegraden 1 bis 3 die Versorgungslücke nicht zu schließen. Zudem seien die Beiträge verhältnismäßig hoch und müssen im Versicherungsfall weitergezahlt werden. Da sich durch die fehlende Gesundheitsprüfung das Risiko für die Versicherung erhöht, können die Beiträge über denen anderer Pflegezusatzversicherungen liegen.

Der entscheidende Vorteil beim Pflege-Bahr ist, dass die Versicherungen keine Gesundheitsprüfung fordern und niemanden wegen einer Vorerkrankung ablehnen dürfen. Die Tarife machen eine Pflegezusatzversicherung somit auch älteren, kranken und einkommensschwachen Menschen zugänglich. Sie lohnt sich hauptsächlich für Personen, die bisher von anderen privaten Pflegeversicherungen abgelehnt wurden und keine Alternativen haben. Nur wegen des Zuschusses von 60 Euro im Jahr einen Pflege-Bahr-Tarif zu wählen, ist nicht zu empfehlen. Wer gesund und jung ist und ein stabiles Einkommen hat, sollte sich nach einer Pflegezusatzversicherung umschauen, die die Versorgungslücke vollständig schließt. Interessierte können Tarife bei Verivox vergleichen.

Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

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