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Telefon-Sex-Nummern nicht pünktlich gesperrt - kein Geld für Telekom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Trier (dpa) - Anrufe bei Telefon-Sex-Nummern muss ein Kunde nicht bezahlen, wenn die Telekom den Anschluss entgegen ihrer Ankündigung nicht sperrt. Dies entschied das Landgericht Trier in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Für die Zeit vor der angekündigten Sperre muss der Kunde jedoch aufkommen, selbst wenn er nicht selbst telefoniert hat. Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der sein Haus während eines Urlaubs einem Bekannten überlassen hatte. Dieser hatte die teuren Sex-Nummern angerufen. Der Hausinhaber hatte eine Sperrung der 0190-Nummern beantragt. Die Telekom AG hatte dafür zwar einen Termin genannt, war dem aber erst nach einigen Tagen Verzögerung nachgekommen.

Die Telekom hatte den Hausinhaber auf Zahlung von insgesamt 8584 Mark (4389 Euro) verklagt. Nach dem Trierer Urteil muss er 3986 Mark zahlen - die Kosten für die Sex-Telefonate vor dem angekündigten Sperrungs-Datum. Das Gericht korrigierte damit eine Entscheidung des Trierer Amtsgerichts, das den Beklagten ganz von der Zahlung freigesprochen hatte.