Telefon-Sex-Nummern nicht pünktlich gesperrt - kein Geld für Telekom
Stand: 06.03.2002
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Trier (dpa) - Anrufe bei Telefon-Sex-Nummern muss ein Kunde nicht bezahlen, wenn die Telekom den Anschluss entgegen ihrer Ankündigung nicht sperrt. Dies entschied das Landgericht Trier in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Für die Zeit vor der angekündigten Sperre muss der Kunde jedoch aufkommen, selbst wenn er nicht selbst telefoniert hat. Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der sein Haus während eines Urlaubs einem Bekannten überlassen hatte. Dieser hatte die teuren Sex-Nummern angerufen. Der Hausinhaber hatte eine Sperrung der 0190-Nummern beantragt. Die Telekom AG hatte dafür zwar einen Termin genannt, war dem aber erst nach einigen Tagen Verzögerung nachgekommen.