Sturm: Welche Versicherung zahlt wann?
Stand: 10.02.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Der Sturm fegt über Deutschland und richtet zahlreiche Schäden an. Welche Versicherungen Unwetteropfer jetzt brauchen, erklärt das Vergleichsportal Verivox.
Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit einschließen
Sturmschäden am Haus sind durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Als Sturm zählt alles ab Windstärke 8, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometer pro Stunde.
Bei einer Orkanwetterlage – wie aktuell – müssen sich Hausbesitzer keinen Gedanken wegen des Nachweises machen. Bei kleineren Sturmereignissen kann der Versicherer prüfen, ob die Windstärke 8 erreicht wurde – zum Beispiel über Anfragen bei Wetterstationen. „Einige Versicherer verzichten mittlerweile auf die Prüfung der Windstärke. Dann muss der Versicherte nur nachweisen, dass ein sturmtypischer Schaden ein zuvor einwandfreies Gebäude getroffen hat“, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt, dann sind üblicherweise auch die Aufräumkosten für Schutt mitversichert. Die Aufräumkosten für den Baum deckt hingegen nicht jede Police automatisch ab. Leistungsstarke Tarife zahlen auch das.
„Empfehlenswert sind außerdem Tarife, die grob fahrlässig verursachte Schäden komplett bezahlt“, sagt Wolfgang Schütz. Wer vor dem Sturm die Markise nicht einrollt, dem kann der Versicherer eventuell grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und nur einen Teil des Schadens zahlen. „Mittlerweile verzichten die Versicherer bei den meisten Tarifen auf eine Prüfung der groben Fahrlässigkeit und begleichen die gesamte Summe“, sagt Wolfgang Schütz. Ausnahmen gibt es noch bei einigen Basistarifen.
Hausratversicherung zahlt auch für Hotelkosten
Wird das Haus beschädigt, dann gibt es oft auch Schäden beim Hausrat. Die Hausratversicherung, die dafür einspringt, muss der Mieter abschließen, während eine Gebäudeversicherung immer über den Hausbesitzer läuft.
Auch hier zählen Sturmschäden zum normalen Deckungsumfang. Grobe Fahrlässigkeit sollte in diesen Tarif ebenfalls eingeschlossen sein.
Ist die Wohnung nicht bewohnbar, dann übernehmen Hausratversicherungen meist auch Hotelkosten. Die Summen sind aber gedeckelt.
Teilkasko fürs Auto
Sturmschäden am Auto oder am Motorrad begleicht die Teilkaskoversicherung. In diesen Vertragsbestandteil sind Wettergefahren eingeschlossen – neben Sturm auch Hagel und Überschwemmungen.
In der Regel ist bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart. Diesen Teil des Schadens muss der Autobesitzer selbst zahlen.
Haftpflichtversicherung bei Fremdschäden
Wenn ein fremder Baum Schaden am Auto oder dem Haus verursacht, dann muss unter Umständen auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des fremden Eigentümers den Schaden zahlen.
Für normale Sturmschäden ist der Besitzer des Baumes aber nicht haftbar, weil Sturm eine höhere Gewalt ist. Wenn hingegen der Besitzer schon wusste, dass sein Baum morsch war und eine Gefahr darstellt, aber trotzdem nichts dagegen unternommen hat, dann haftet er. In diesem Fall würde seine Haftpflicht den Fremdschaden zahlen.