Scharfe Kritik von T-Online-Aktionären an Eingliederung in Telekom
Stand: 28.04.2005
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Hannover (dpa) - Zahlreiche Kleinaktionäre von T-Online haben am Donnerstag ihrer Wut über die Wiedereingliederung des Internetanbieters in den Telekom-Konzern Luft gemacht. Auf der Hauptversammlung in Hannover wurde vor allem das aus ihrer Sicht zu niedrige Umtauschverhältnis scharf kritisiert. Kleinaktionäre sprachen von einem "Börsenskandal" und einer "Schande für die Aktienkultur". T-Online-Vorstandschef Rainer Beaujean dagegen verteidigte die Verschmelzung.
"Der Aktionär hat seine Schuldigkeit getan, der Aktionär kann gehen", sagte dazu Hans Richard Schmitz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Verschmelzung stehe in keinster Weise im Interesse der aussen stehenden Aktionäre.
Dagegen sagte T-Online-Chef Beaujean, der grösste europäische Internetanbieter werde ein "Schnellboot" im Telekom-Konzern sein. Gemeinsam könnten die Ziele noch schneller, effizienter und nachhaltiger erreicht werden. Es gebe immer mehr Überschneidungen zwischen den Geschäftsmodellen von Festnetzbetreibern und Internetanbietern.
Die Deutsche Telekom will T-Online vollständig erwerben und mit seiner Festnetzsparte T-Com fusionieren. Dadurch will Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, der auch Aufsichtsratschef von T-Online ist, die Umsatzrückgänge im Festnetzgeschäft ausgleichen und sein Unternehmen stärker auf die Bedürfnisse der Kunden ausrichten.
Die geplante Verschmelzung ist praktisch nicht mehr aufzuhalten, weil die Deutsche Telekom bereits mehr als 90 Prozent der T-Online- Aktien hält. Für die Wiedereingliederung notwendig ist auf der Hauptversammlung aber nur die Zustimmung von 75 Prozent des Kapitals. Dennoch hat T-Online den Ort der Hauptversammlung, die TUI-Arena, vorsorglich für zwei Tage gemietet.
Die DSW und die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger kündigten aber bereits an, gegen die Verschmelzung zu stimmen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten. Ausserdem behielten sie sich vor, gegen die Wiedereingliederung gerichtlich zu klagen.