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RegTP erlaubt Telekom Erhöhung der Grundgebühr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa) - Auf Telefonkunden in Deutschland kommen möglicherweise schon im Herbst dieses Jahres höhere Gebühren für den analogen Telefonanschluss zu. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( RegTP ) kündigte am Mittwoch in Bonn an, dass die Deutsche Telekom in diesem Jahr und 2004 im Anschlussbereich die Preise in einem oder mehreren Schritten bis maximal 10 Prozent anheben darf. Hierdurch könnte die monatliche Grundgebühr um zwei Euro steigen. Durch eine Preiserhöhung des Marktführers würde der Wettbewerb weiter angetrieben, sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.

Hintergrund ist der Vorwurf der EU-Kommission, dass der Ex- Monopolist durch eine zu enge Kosten-Preis-Schere den Wettbewerb im Ortsnetz verhindere. Gegen das Unternehmen verhängte die Kommission vor wenigen Wochen ein Bussgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro. Dabei rügte Brüssel den geringen Abstand zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreis.

Die Kosten-Preis-Schere liesse den Mitwettbewerbern keinen Spielraum für einen fairen Wettbewerb auf der Endkundenebene. Selbst nach der letzten Preissenkung für die Vorleistungspreise durch die Regulierungsbehörde bestehe die Preis-Kosten-Schere weiterhin. Die Behörde hatte Anfang Mai den Mietpreis für einen Teilnehmeranschluss (TAL) auf netto 11,80 Euro abgesenkt.

Offen ist, ob die Telekom die Grundgebühr erhöht oder andere Preise wie Einmal- und Bereitstellungsentgelte heraufsetzt. Der Beschluss der Regulierungsbehörde werde geprüft, sagte ein Sprecher der Telekom auf Anfrage. Mögliche Preismassnahmen könnten derzeit nicht quantifiziert werden.

Sollte nur die monatliche Grundgebühr erhöht werden, müsste sie um 2 Euro auf 15,72 Euro brutto steigen, damit das Anschlussdefizit ausgeglichen werde. Die Regulierungsbehörde hatte eine Defizit im Anschlussbereich der Telekom in Höhe von 1,41 Euro netto festgestellt. Für den ISDN-Anschluss bleiben die monatlichen Grundgebühren unverändert.

Nach einer Anhörung im Juli will die Regulierungsbehörde zügig über das modifizierte Preisfestsetzungsverfahren entscheiden. Danach könnte die Telekom ihre Preismassnahmen beschliessen und bei der Behörde beantragen. Als ehemaliger Monopolist und Marktführer muss sich der Telefonriese praktisch alle Preise durch die oberste Aufsichtsinstanz über den Telekommunikationsmarkt genehmigen lassen.