OLG: Illegal belauschtes Telefongespräch als Beweismittel zulässig
Stand: 09.08.2002
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Koblenz (dpa) - Der Inhalt eines rechtswidrig belauschten Telefongesprächs kann als gerichtliches Beweismittel verwertbar sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Belauschten habe nicht zwangsläufig Vorrang vor dem Interesse eines Prozessbeteiligten an Beweisen. Vielmehr müssten die Interessen beider Seiten in jedem Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (Az.: 8 U 1967/99).
Das Urteil des OLG ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Fall liegt wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung inzwischen dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.