Netzagentur verfügt Abschaltung der Auskunftsnummer 11830
Stand: 10.02.2020
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Wegen mehrfacher Verletzung gesetzlicher sowie verbraucherschützender Regelungen lässt die Bundesnetzagentur die Auskunftsnummer 11830 abschalten. Verschiedene Vorgaben zur Preistransparenz seien verletzt worden.
Die Auskunftsnummer 11830 gehört zur First Telecom GmbH. Das Unternehmen habe über die genannte Nummer oftmals weitervermittelt, ohne den Preis für die weitervermittelten Gespräche korrekt anzusagen. Zu dieser Angabe sind alle Auskunftsdienstleister verpflichtet; das gilt für jede Nummer und jedes Netz. Zudem monierte die Behörde, First Telecom habe die Nummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten.
Anlass waren Kundenbeschwerden
Zusätzlich zur Abschaltung der 11830 wurde ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen. Netzagentur-Präsident Homann sagte, der Schutz von Verbrauchern sei „ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur“. Die Behörde gehe „konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen“, so Homann weiter. Anlass zu den „umfangreichen Ermittlungen“, wie es hieß, seien detaillierte Schilderungen in Verbraucherbeschwerden gewesen.
Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen
Die Netzagentur rief Verbraucher dazu auf, eventuell eingehende Forderungen des Unternehmens kritisch zu prüfen. Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass bereits in Rechnung gestellte Kosten nicht mehr von First Telecom beigetrieben werden dürfen. Zudem ist es dem Unternehmen untersagt, den betroffenen Kunden Verbindungskosten zu den Rufnummern in Rechnung zu stellen.