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Immer noch ein Miettelefon der Bundespost? Jetzt kündigen!

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz/Berlin - Manche Verbraucher haben immer noch ein Relikt aus vergangenen Zeiten: Miettelefone der Bundespost. Auch 2015 gibt es noch Verbraucher, die Miete für ihr Telefon bezahlen - insbesondere wenn sie ihren Telefonanschluss noch zu Zeiten der Bundespost beantragt haben, die bis Ende der 1980er Jahre ein Monopol auf die Vermietung solcher Endgeräte besaß. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Telekom-Telefonkunden sollten ihre Rechnungen deshalb noch einmal genau auf mögliche Posten für Gerätemieten hin durchsehen. In der Regel handele es sich um Beträge von zwei bis vier Euro pro Monat. Die Geräte können den Verbraucherschützern zufolge problemlos gesondert gekündigt werden.

Oft handele es sich bei den noch verbreiteten Miettelefonen um das graue Wählscheibenmodell Fetap (für Fernsprechtischapparat) 61(1) mit Zusatzklingel, das Tastenmodell Actron B sowie das Modell Dallas, bei dem die Tasten in die Innenseite des Telefonhörers integriert sind.