Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Haustürschlüssel verloren: Wann Mieter zahlen müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn | Verivox

Verliert jemand seinen Haustürschlüssel, ist das nicht nur ärgerlich. Für Mieter kann der Verlust unter Umständen richtig teuer werden.

Austausch der Schließanlage droht

Mieter haben das Recht, vom Vermieter alle vorhandenen Schlüssel zu erhalten. Sie müssen aber auch alle Schlüssel wieder zurückgeben und die Anfertigung von Zweitschlüsseln dem Vermieter mindestens melden. Das sind Obhutspflichten, die aus dem Mietvertrag erwachsen. Geht ein Schlüssel verloren, kann der Mieter den Austausch des Schlosses und teilweise sogar der ganzen Schließanlage des Hauses verlangen. Schließlich könnten Diebe unbefugt eindringen.

Privathaftpflicht hilft bei Kosten

Durch den Austausch entstehen dem Vermieter kosten, die er dem Mieter in Rechnung stellen kann. Helfen kann hier eine private Haftpflichtversicherung. Versicherte sollten prüfen, ob die eigene Versicherung auch den Schlüsselverlust im Rahmen der Schlüsselversicherung beinhaltet.

Der Versicherer prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen seinen Versicherten berechtigt sind. Ist das der Fall, erstattet die Police die Kosten des Vermieters. Der Mieter beziehungsweise sein Versicherer müssen übrigens erst zahlen, wenn der Vermieter die Schließanlage oder das Schloss tatsächlich ausgetauscht hat. Die bloße Befürchtung, dass ein verlorener Schlüssel bei einem Diebstahl zum Einsatz kommen könnte, verpflichtetet noch nicht zum Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden.

Auf die Höchstsummen der Haftpflicht achten

Die Haftpflichtversicherer handhaben die Entschädigung des Vermieters unterschiedlich. Eine Verivox-Auswertung von rund 250 Haftpflichttarifen zeigt: Jeder zehnte hatte Schlüsselverlust überhaupt nicht versichert. Weitere 20 Prozent deckelten die Entschädigung bei relativ niedrigen Summen unter 30.000 Euro. Alle übrigen versicherten mindestens 30.000 Euro bei Schlüsselverlust, zum Teil sogar Millionensummen.

Die Rechnung für einen Schlüsseldienst, der die eigene Wohnungstür öffnet, muss der Mieter übrigens selbst begleichen. Dabei handelt es sich nicht um einen Haftpflichtschaden.