Haustürschlüssel verloren: Wann Mieter zahlen müssen
Stand: 07.02.2020
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Verliert jemand seinen Haustürschlüssel, ist das nicht nur ärgerlich. Für Mieter kann der Verlust unter Umständen richtig teuer werden.
Austausch der Schließanlage droht
Mieter haben das Recht, vom Vermieter alle vorhandenen Schlüssel zu erhalten. Sie müssen aber auch alle Schlüssel wieder zurückgeben und die Anfertigung von Zweitschlüsseln dem Vermieter mindestens melden. Das sind Obhutspflichten, die aus dem Mietvertrag erwachsen. Geht ein Schlüssel verloren, kann der Mieter den Austausch des Schlosses und teilweise sogar der ganzen Schließanlage des Hauses verlangen. Schließlich könnten Diebe unbefugt eindringen.
Privathaftpflicht hilft bei Kosten
Durch den Austausch entstehen dem Vermieter kosten, die er dem Mieter in Rechnung stellen kann. Helfen kann hier eine private Haftpflichtversicherung. Versicherte sollten prüfen, ob die eigene Versicherung auch den Schlüsselverlust im Rahmen der Schlüsselversicherung beinhaltet.
Der Versicherer prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen seinen Versicherten berechtigt sind. Ist das der Fall, erstattet die Police die Kosten des Vermieters. Der Mieter beziehungsweise sein Versicherer müssen übrigens erst zahlen, wenn der Vermieter die Schließanlage oder das Schloss tatsächlich ausgetauscht hat. Die bloße Befürchtung, dass ein verlorener Schlüssel bei einem Diebstahl zum Einsatz kommen könnte, verpflichtetet noch nicht zum Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden.
Auf die Höchstsummen der Haftpflicht achten
Die Haftpflichtversicherer handhaben die Entschädigung des Vermieters unterschiedlich. Eine Verivox-Auswertung von rund 250 Haftpflichttarifen zeigt: Jeder zehnte hatte Schlüsselverlust überhaupt nicht versichert. Weitere 20 Prozent deckelten die Entschädigung bei relativ niedrigen Summen unter 30.000 Euro. Alle übrigen versicherten mindestens 30.000 Euro bei Schlüsselverlust, zum Teil sogar Millionensummen.
Die Rechnung für einen Schlüsseldienst, der die eigene Wohnungstür öffnet, muss der Mieter übrigens selbst begleichen. Dabei handelt es sich nicht um einen Haftpflichtschaden.